Gelbe-Sack-Sammlungen

Information zur Sammlung der Gelben Säcke

Da es in den letzten Wochen vermehrt zu Problemen bei der Abholung der Gelben Säcke gekommen ist, weist das Landratsamt nochmals auf die geltenden Bestimmungen hierzu hin:

Natürlich können nur richtig befüllte Gelbe Säcke von der mit der Abholung beauftragten Firma Werner mitgenommen werden. Die Säcke sind kostenlos, i.d.R. in den Rathäusern der Gemeinden, erhältlich. Andere Säcke, wie z.B. blaue Müllsäcke, können bei dieser Sammlung nicht mitgenommen werden.

Als alleiniges Kriterium, ob ein Abfall in den Gelben Sack gehört, gilt für den Endverbraucher, ob es sich um eine Verpackung aus Kunststoff oder Verbundmaterial handelt oder eben nicht.

Über die gelben Säcke werden alle Verkaufsverpackungen aus Kunststoff und Verbundstoffen erfasst, die am Anwesen anfallen. Hierunter fallen z.B. Kunststoffbecher und –flaschen für Joghurt, Reinigungsmittel u. ä., Verbundverpackungen für Milch und Säfte, Kunststofftüten aber auch Aluminiumverpackungen und –folien. Alle anderen Abfälle aus Kunststoff wie z.B. Kunststofffolien aus dem Baubereich, Dämmmaterial, Spielzeug, Wannen, Kassetten oder Gartenmöbel müssen als Restmüll über die Restmülltonne oder bei entsprechender Größe über die Sperrmüllsammlung auf Abruf entsorgt werden, selbst dann, wenn sie aufgrund ihres Materials eigentlich wie Verpackungen verwertbar wären. Weiße Verpackungen aus Styropor werden ebenfalls nicht im "Gelben Sack", sondern in speziellen Säcken auf den Recyclinghöfen der Gemeinden erfasst. Gewerbebetriebe können Bestandteile von Transportverpackungen (z.B. Plastikbänder) den Transporteuren zur Entsorgung zurück geben.

Nach der 5. Novelle der Verpackungsverordnung müssen Verkaufsverpackungen nicht mehr mit dem „Grünen Punkt“ gekennzeichnet werden. Das kann die Entscheidung, ob ein Abfall in den Gelben Sack gehört oder nicht unter Umständen erschweren. Doch die Kosten der Sammlung und Verwertung sind weiterhin nur dann gedeckt, wenn die Hersteller der Verpackungen hierfür eine Lizenzgebühr an ein duales System gezahlt haben, auch wenn ein erkennbares Zeichen hierfür wie der „Grüne Punkt“ nun nicht mehr vorgeschrieben ist.
 
Durch das Abfuhrpersonal der Firma Werner werden falsch befüllte Säcke in Zukunft mit einem Aufkleber versehen und, ebenso wie neben den Säcken bereit gestellte Abfälle (Eimer, Wannen usw.), stehen gelassen. Nach einer entsprechenden Nachsortierung können die richtig befüllten Säcke vom Verursacher bei der nächsten Abholung wieder bereit gestellt werden.
 
Da der Landkreis Aschaffenburg aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht selbst für die Organisation der Verpackungsverwertung zuständig ist, können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landkreises bei Problemen im Zusammenhang mit der Abholung der Gelben Säcke auch nur bedingt weiter helfen. Bei Fragen und Problemen hinsichtlich der Abholung der Gelben Säcke oder bezüglich der Dosencontainer kann man sich unter der Telefonnummer 06021/ 5991-0 oder 0800/ 00937637 direkt an die Firma Werner wenden.


Jahresendabrechnung Abfallgebühren

Die Abfallentsorgungsgebührenbescheide für das Jahr 2011 mit den Festsetzungen der Vorauszahlungen 2012 werden spätestens Ende Januar 2012 versandt werden. Bitte vergleichen Sie genau die in den Bescheiden angegeben Deckelnummern mit ihren tatsächlich vorhandenen Tonnen ab.

Eigentümerwechsel

Eigentümerwechsel der angeschlossenen Grundstücke müssen der Müllgebührenstelle unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden, da bis zum Eingang dieser Mitteilung der alte und der neue Grundstückseigentümer als Gesamtschuldner für die Abfallentsorgungsgebühren haften.

Änderungen

Änderungen, z.B. der Bankverbindung, der Wohnadresse oder des Zustellbevollmachtigten müssen ebenfalls unverzüglich schriftlich der Müllgebührenstelle angegeben werden, damit diese bei der nächsten Bescheiderstellung berücksichtigt werden können.

Kontaktadresse Müllgebührenstelle
Landratsamt Aschaffenburg, Müllgebührenstelle, Bayernstr. 18, 63739 Aschaffenburg
Telefonnummer 06021/394-396, Fax-Nummer 06021/394-944
Email abfallwirtschaft@Lra-ab.bayern.de

Abfallentsorgung im Winter

Wenn es wieder kälter wird und winterliche Straßenverhältnisse vorherrschen, kann es zu Verzögerungen bei der Abfuhr von Abfällen kommen. Obwohl die Mitarbeiter der Entsorgungsfirmen bemüht sind, die Anwesen wie gewohnt anzufahren, ist dies vor allem in den frühen Morgenstunden schwierig, wenn noch nicht alle Straßen gestreut bzw. geräumt werden konnten.

Zudem kommt es bei Minusgraden häufig zum Festfrieren von Abfällen in der Tonne, so dass diese beim Leerungsvorgang sogar trotz mehrmaligem Rütteln nicht herausfallen. Je feuchter die Abfälle sind, desto eher können sie festfrieren. Biomüll ist eher betroffen als Restmüll, da er naturgemäß mehr Feuchtigkeit enthält. Eine wirkungsvolle Maßnahme gegen das Festfrieren ist das Einpacken der Abfälle in Zeitungspapier, welches die Feuchtigkeit aufsaugt. Restmüll kann auch in Plastiktüten in die Tonne geworfen werden.

Wer sicher gehen will, dass seine Tonne problemlos geleert werden kann, sollte kurz vor der Leerung nachprüfen, ob der Inhalt locker in der Tonne liegt. Falls nicht, sollte er von der Tonnenwand abgelöst werden. Den Müllwerkern ist dieses Lockern leider nicht möglich. Sollte trotz aller Vorsicht die Tonne einmal nicht vollständig geleert worden sein, besteht dennoch kein Grund zum Ärgern.

Nur der Müll, der tatsächlich aus der Tonne herausgefallen ist, wird bei der Ermittlung der Höhe der Gewichtsgebühr berücksichtigt und berechnet werden.

Für diese durch die winterliche Witterung erschwerten Entsorgungsbedingungen bitten wir die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis.


Informationen rund um Abfall und Recycling

Die Abfallbeseitigung ist Aufgabe des Landkreises Aschaffenburg. Informationen über die Angebote des Landkreises zur Abfallbeseitigung und –verwertung finden Sie auf der Internet-Seite des Landratsamtes Aschaffenburg. Dort finden Sie auch den Abfallkalender, der Sie über alle wichtigen Termine rund um die Müllentsorgung informiert.  

Durchführung der kommunalen Müllabfuhr

Hervorstehende bzw. herunterhängende Äste und Sträucher können die ordnungsgemäße Müllabfuhr behindern. Es ist daher das Lichtraumprofil der Straße durch rechtzeitiges Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern in einer Höhe von 4,50 Metern freizuhalten, um eine zuverlässige Entsorgung zu gewährleisten.

Eine Abholung der Müllgefäße ist nur dann möglich, wenn die Zu- und Abfahrt am Anwesen ohne Probleme durchgeführt werden kann. Sollte dies durch den vorhandenen Bewuchs von Bäumen und Sträuchern, oder auf Grund von Baustellen nicht möglich sein, sind die Anrainer verpflichtet, ihr Müllgefäß an der nächsten anfahrbaren Straße bereitzustellen.

Keine Kunststoffbeutel in die Biotonne

Die Gesellschaft für Bioabfallwirtschaft in Landkreis und Stadt Aschaffenburg (GBAB) hat bei Untersuchungen der über die Biotonnen eingesammelten Bioabfälle festgestellt, dass ein nicht unerheblicher Anteil der Bioabfälle in Kunststoffbeuteln verpackt ist.

Dies führt bei der Kompostierung zu Problemen, da diese Beutel sich nicht zersetzen und der Inhalt daher nicht mit kompostiert werden kann. Diese Verpackungen müssen auch mit großem Aufwand aussortiert werden. 

Auch die im Handel erhältlichen kompostierbaren Kunststoffbeutel führen zu ähnlichen Problemen, da sie sich zum Einen oft nicht so schnell zersetzen wie es nötig wäre und zum Anderen vom Personal nicht als kompostierbar erkannt und daher wie die üblichen Kunststoffbeutel mit hohem Aufwand aussortiert werden. Sie sollen daher auch nicht verwendet werden.

Um eine optimale Kompostierung zu gewährleisten und aufwändige und teure Zusatzarbeiten des Personals an der Kompostanlage zu vermeiden, empfiehlt das Landratsamt Aschaffenburg, Bioabfälle schon vor dem Einwerfen in den Sammelbehälter bzw. in die Biotonne in Zeitungspapier einzuwickeln. Auf diese Weise wird außerdem Feuchtigkeit aufgesogen und es kann verhindert werden, dass Fliegen sich auf die Bioabfälle setzen und dort ihre Eier ablegen, woraus sich die unangenehmen Maden entwickeln.

Wer mag, kann die Bioabfälle auch in Papiertüten verpacken, die viele Bau- und Lebensmittelgroßmärkte in unterschiedlichen Größen anbieten, von kleinen Tüten für Haushaltssammelbehälter bis zu großen Papiersäcken für die Tonnen.

Damit ist man auf jeden Fall „auf der sicheren Seite“. Denn wenn bei einer Kontrolle der Biotonne festgestellt wird, dass diese Kunststoffbeutel enthält, kann die Leerung unterbleiben.

Altmetall- und Wertstoffsammlungen

Immer wieder sind die durch den Landkreis beauftragten Wertstoffsammlungen, insbesondere von Altholz, Altmetall und Elektrogeräten Anlass für Ärger und Unstimmigkeiten. Zum Einen werden in letzter Zeit wieder häufiger Elektrokleingeräte wie Staubsauger oder sperriger Restmüll wie Polster- oder Gartenmöbel und Bodenbeläge bei dieser Sammlung bereitgestellt. Da hierbei jedoch nur Wertstoffe, die zu einer der namensgebenden Kategorien Altholz, Altmetall oder Elektrogroßgeräte gehören mitgenommen werden, bleibt der Rest an der Straße stehen und muss von den Grundstückseigentümern oder Mietern wieder zurückgestellt und über die Sperrmüllabfuhr auf Abruf oder den Kreisrecyclinghof beseitigt werden.
 
Zum Anderen geht Ärger von gewerblichen Sammlern aus, die von den Bürgern eigentlich für die Landkreissammlung bereitgestellte Wertstoffe einsammeln. Weil sie nur an den ertragreichsten Dingen interessiert sind, werden oft z. B. Elektrogeräte zerlegt, teilweise auseinander geschraubt und ein wilder Haufen nicht mehr brauchbaren Unrats hinterlassen, der entsorgt werden muss. Das Einsammeln von Elektro- und Elektronikaltgeräten aus Privathaushalten durch gewerbliche Sammler ist nicht zulässig. Andere gefährliche Abfälle wie Autobatterien dürfen nicht ohne die erforderlichen Genehmigungen eingesammelt werden.
 
Aus einigen Gemeinden wurden sogar Diebstähle von Fahrrädern oder anderen nicht für die Wertstoffsammlung bereit gestellten Gegenständen gemeldet.
Grundsätzlich ist die Wegnahme von Wertstoffen durch private Sammler am Sammlungstermin ohne Zustimmung des Bereitstellenden eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld belegt werden kann. Wer die Möglichkeit hat, sollte daher, einer Wegnahme von bereitgestelltem Altmetall bzw. Elektrogroßgeräten nicht zustimmen oder die beobachtete Wegnahme als Diebstahl melden.
 
Denn durch diese illegale Wegnahme von Wertstoffen gehen dem Landkreis Aschaffenburg Vermarktungserlöse verloren, die ansonsten den Gebührenhaushalt entlasten und letztendlich allen Bürgern des Landkreises zu Gute kommen würden.
 
Wer sicher gehen will, dass seine Wertstoffe in die richtigen Hände geraten hat die Möglichkeit, diese direkt an den Recyclinghöfen der Gemeinden (Altholz, Altmetall und Elektrokleingeräte) sowie beim Kreisrecyclinghof in der Obernburgerstraße 25, Aschaffenburg-Nilkheim (Altholz, Altmetall, Elektrogroß- und Kleingeräte und Bildschirme) oder der Firma Werner in Goldbach, An der Lache 1 (alle Elektrogeräte, auch Fernseher und Bildschirme sowie Energiesparlampen) kostenlos abzugeben.
Der Landkreis arbeitet derzeit an Strategien, wie das Absammeln von Wertstoffen durch Dritte sicher verhindert und geahndet werden kann.

Verschenkbörse des Landkreises
Zu schade für den Müll?

Was für den einen nutzlos ist, ausgemustert wird und schnellstens weg soll, kann ein anderer vielleicht noch gut gebrauchen. Schade nur, dass der eine nichts vom anderen weiß. Das wird sich jetzt ändern!

Um die Interessenten unkompliziert zusammenzuführen und den Gedanken der Abfallvermeidung und Nachhaltigkeit Rechnung zu tragen, gibt es die Verschenkbörse des Landkreises Aschaffenburg.  Jeder der im Landkreis Aschaffenburg wohnt, kann hier privat aktiv werden. Und das kostenfrei!
Unter www.verschenkboerse-lk-aschaffenburg.de  können Sie Ihre Angebote und Gesuche für Dinge, die getauscht oder verschenkt werden sollen, 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr unkompliziert selbst eintragen und löschen; ansonsten werden diese nach 4 Wochen automatisch gelöscht.

Abfallvermeidung wird jetzt leicht gemacht
Die Online-Börse hat für Sie viele Vorteile: Sie schaffen schnell Platz, sparen Geld und Zeit und tun auch noch etwas Gutes für die Umwelt. Denn bei der Produktion von Gebrauchsgegenständen werden Wasser, Energie und Rohstoffe verbraucht. Werden sie achtlos weggeworfen, erhöhen sie den Müllberg. Verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen - also eine Wieder- und Weiterverwendung intakter Dinge - schont die Umwelt. Verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen ist eine der wichtigsten Aufgaben, wenn wir nachfolgenden Generationen eine intakte Erde übergeben wollen. Hierbei hilft die Online-Tausch- und Verschenkbörse des Landkreis Aschaffenburg.

Noch eine Bitte:
Die Tausch- und Verschenkbörse des Landkreis Aschaffenburg ist nicht kommerziell sondern nur für Dinge, die privat verschenkt oder getauscht werden sollen. Wenn Sie etwas verkaufen möchten, geben Sie bitte in der örtlichen Presse eine Kleinanzeige auf.

 


Abfallkalender

Den Abfallkalender mit allen Terminen für die Gemeinde Geiselbach und vielen nützlichen Hinweisen zur Abfallwirtschaft gibt es bei der Gemeindeverwaltung auch in einer gedruckten Ausgabe. Zum Aufrufen der Abfuhrtermine für Geiselbach und Omersbach klicken Sie einfach auf das obige Bild.