Entsorgung von Gasflaschen

In letzter Zeit wurde öfter versucht, Gasflaschen im Altmetallcontainer in den gemeindlichen Recyclinghöfen zu entsorgen. Dies ist jedoch nicht zulässig!

Gasflaschen (Druckgasflaschen) sind Metallbehältnisse, die unter Druck stehende Gase bzw. Gasgemische enthalten. Verwendung finden sie z. B. beim Camping, im Handwerk oder im medizinischen Bereich. Da die Behälter unter Druck stehen, können sie bei unsachgemäßer Behandlung (beispielsweise Hitze, Feuer, Druck von außen, Abreißen des Ventildeckels) explodieren. Die gemeindlichen Recyclinghöfe dürfen Gasflaschen, da es sich i.d.R. um Gefahrstoffe handelt, gar nicht annehmen. Sie dürfen nicht zusammen mit anderen Materialien wie z. B. Altmetall gesammelt werden.

Beim Erwerb solcher Gasflaschen wird ein Pfand erhoben, das bei der Rückgabe der Flasche erstattet wird. Schon aus diesem Grund sollten Gasflaschen, wenn sie leer sind, möglichst wieder dort zurück gegeben werden, wo sie gekauft wurden. Aber auch wenn man keinen Beleg mehr über den Kauf einer Gasflasche hat, nehmen die mit ihnen handelnden Firmen diese in aller Regel gegen Entgelt zurück.

Sind Gasflaschen stark beschädigt, z. B. korrodiert, kann ein Transport in diesem Zustand zu gefährlich sein. In diesen Fällen können Spezialfirmen helfen, die Flaschen vor Ort zu besichtigen und unter Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen abzuholen.

Bei Fragen zur Entsorgung von Gasflaschen kann auch die Abfallberatung des Landratsamtes unter Telefonnummer 06021/ 394-395 oder 394-407 weiterhelfen.


Das kann angeliefert werden

Altfenster
Altholz
Altmetall
Altschuhe
Aluminium
Bauschutt in Kleinmengen
Blei
CD’s
Elektrogeräte
Elektronikschrott
Gebrauchte Brillen
Gebrauchte Hörgeräte
Kabelreste
Naturkork
pflanzliche Fette und Öle
Pu-Schaum-Dosen
Straßenkehrricht
Styropor
Tintenpatronen
Tonerkartuschen

Bitte beachten Sie:   
 
Altfenster: Die Scheiben sollen unbeschädigt sein, um Verletzungen beim Entladen zu vermeiden. Die Beschläge können an den Fenstern verbleiben. Fenster mit Kunststoff- oder Alurahmen werden ebenso wie Scheiben ohne Rahmen nicht angenommen.

Achtung: Die Abgabe von Papiersäcken aus der Baustoffindustrie am Recyclinghof ist ab sofort nicht mehr möglich.

Ab 19.03.2012 beteht am Geiselbacher Recyclinghof wieder die Möglichkeit nicht-holzige Gartenabfälle (Laub, Rasenschnitt etc.) anzuliefern. Die Annahme ist gebührenpflichtig. Für einen 100 Liter-Sack oder ein Gefäß vergleichbarer Größe (z.B. Mörtelkübel) fällt eine Gebühr in Höhe von 2,00 € an. Wertmarken können im Rathaus gekauft werden.

Holzige Gartenabfälle können weiterhin ebenfalls am Recyclinghof abgegeben werden. Hier ist die Annahme kostenfrei.


Rohrbachstraße
(Beschilderung beachten)
63826 Geiselbach

Telefon: 06024/634541

Öffnungszeiten:

Jeden Donnerstag von 14.00 - 16.00 Uhr

Jeden Samstag von 9.00 - 11.00 Uhr

Mitarbeiter:

Günter Gräser
Karl Brückner

Bauhof geschlossen

Bitte beachten:
Am Samstag, den 19.05.2012 bleibt der Bauhof der Gemeinde Geiselbach geschlossen!