In letzter Zeit wurde öfter versucht, Gasflaschen im Altmetallcontainer in den gemeindlichen Recyclinghöfen zu entsorgen. Dies ist jedoch nicht zulässig!
Gasflaschen (Druckgasflaschen) sind Metallbehältnisse, die unter Druck stehende Gase bzw. Gasgemische enthalten. Verwendung finden sie z. B. beim Camping, im Handwerk oder im medizinischen Bereich. Da die Behälter unter Druck stehen, können sie bei unsachgemäßer Behandlung (beispielsweise Hitze, Feuer, Druck von außen, Abreißen des Ventildeckels) explodieren. Die gemeindlichen Recyclinghöfe dürfen Gasflaschen, da es sich i.d.R. um Gefahrstoffe handelt, gar nicht annehmen. Sie dürfen nicht zusammen mit anderen Materialien wie z. B. Altmetall gesammelt werden.
Beim Erwerb solcher Gasflaschen wird ein Pfand erhoben, das bei der Rückgabe der Flasche erstattet wird. Schon aus diesem Grund sollten Gasflaschen, wenn sie leer sind, möglichst wieder dort zurück gegeben werden, wo sie gekauft wurden. Aber auch wenn man keinen Beleg mehr über den Kauf einer Gasflasche hat, nehmen die mit ihnen handelnden Firmen diese in aller Regel gegen Entgelt zurück.
Sind Gasflaschen stark beschädigt, z. B. korrodiert, kann ein Transport in diesem Zustand zu gefährlich sein. In diesen Fällen können Spezialfirmen helfen, die Flaschen vor Ort zu besichtigen und unter Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen abzuholen.
Bei Fragen zur Entsorgung von Gasflaschen kann auch die Abfallberatung des Landratsamtes unter Telefonnummer 06021/ 394-395 oder 394-407 weiterhelfen.