Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
§ 1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Geiselbach vom 22.06.2009 in der Fassung vom 15.12.2016 wird geändert:
§ 10 Abs. 1 erhält folgende Fassung
(1) Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden.
(2) Die Gebühr beträgt 2,70 € pro Kubikmeter Abwasser.
§ 2
Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.
Geiselbach, den 17.12.2020
gez.
Marianne Krohnen
Bürgermeisterin