Bekanntmachung der Änderungssatzung zur Friedhofssatzung

Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Geiselbach über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung)

Auf Grund von Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl S. 264), zuletzt geändert  durch Gesetz vom 25.02.2010 (GVBl S. 66) erlässt die Gemeinde Geiselbach folgende Satzung:

§ 1
Die Satzung der Gemeinde Geiselbach über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) vom 22.04.2013 wird geändert.

§ 6 Nr. 4 erhält folgende Fassung:
 
4. Grab für Urnenbestattung (Erdgrab) herstellen

4. 1.  Grab für Urnengrab (Normaltiefe bis 1,50  m) ausheben     142,80 Euro
4. 2  Grab für Urnengrab (Normaltiefe bis 1,50 m ) verfüllen         119,00 Euro
4. 3.  Grabstelle für Urnengrab dekorieren und säubern                  59,50 Euro

§ 2
Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.03.2014 in Kraft

Geiselbach, 24.03.2014
gez.
Marianne Krohnen
1. Bürgermeisterin


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