Teilnehmergemeinschaft Omersbach 3
Verfahren Omersbach 3 - Flurneuordnung
Gemeinde Geiselbach und Markt Mömbris, Landkreis Aschaffenburg
Bekanntmachung
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat in seiner öffentlichen Sitzung
vom 24.01.2017 Beschlüsse gefasst und Feststellungen getroffen über:
1. Erläuterungen zur Teilnehmergemeinschaft, Aufgabenverteilung im
Vorstand, Entschädigung der Vorstandsmitglieder
1.1. Erläuterungen und Bestimmungen zu §§ 16 - 26 Flurbereinigungsgesetz
- FlurbG -, Art. 2 und 4 AGFlurbG sowie zu den Vollzugsbestimmungen
1.2. Bestellung des "örtlich Beauftragten des Vorsitzenden des Vorstands"
1.3. Bestellung des Wegebaumeisters
1.4. Bestellung des Pflanzmeisters
1.5. Sitzungen des Vorstands
1.6. Entschädigung der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder
2. Kassen- und Rechnungswesen, Vorschüsse (später Beiträge),
Verrechnungssätze für Eigenleistungen der Teilnehmer (Arbeitsleistungen)
2.1. Beitritt zum Verband für Ländliche Entwicklung Unterfranken - VLE -
2.2. Kassenprüfung
2.3. Bestimmungen und Festsetzungen über Vorschüsse (später Beiträge) nach
§ 19 FlurbG
2.4. Bestimmungen über Leistungen der Teilnehmer (Arbeitsleistungen)
3. Sonstiges
3.1. Meldung von Haftpflichtschadensfällen und Arbeitsunfällen
3.2. Schutz der neu gebauten Wege
3.3. Schutz von Bodendenkmälern
3.4. Schutz der vorhandenen Grünbestände
3.5. Landzwischenerwerb
3.6. Öffentliche Zustellung an Beteiligte mit unbekanntem Aufenthalt
3.7. Hinterlegung der Beschlussniederschriften
3.8. Bekanntmachungen
3.9. Bekanntmachung dieser Niederschrift
Eine Kopie der
Niederschrift und die
Satzung des Verbandes für Ländliche
Entwicklung Unterfranken - VLE - liegen zur Einsichtnahme für die Beteiligten
aus:
vom 13.03.201 7 mit 27.03.2017
in den Rathäusern der Gemeinde Geiselbach und des Marktes Mömbris.
Nach diesem Zeitpunkt können o. a. Unterlagen beim örtlich Beauftragten,
Herrn Burkard Kraus, Geiselbach eingesehen werden.