Im April 2011 hat Staatsminister Brunner die Datenerhebung für die dritte Bundeswaldinventur in Bayern gestartet. Seit dem Frühjahr erheben 20 speziell ausgebildete Förster und Waldarbeiter bayernweit die Daten für die dritte Bundeswaldinventur. Ausgerüstet mit Feldcomputer, Messinstrumenten und GPS-Gerät erstellen sie in den kommenden zwei Jahren an rund 7 800 Aufnahmepunkten im Freistaat detaillierte "Steckbriefe" der betreffenden Waldbestände. Verlässliche Daten zu Baumarten, Alter, Holzvorräten oder Zuwächsen sind für forst- und umweltpolitische Entscheidungen unverzichtbar. Die Ergebnisse der Bundeswaldinventur sind eine wichtige Grundlage zur Beantwortung der Frage, ob der Holzbedarf in Bayern ohne Nachteile für andere wichtige Waldfunktionen dauerhaft gedeckt werden kann. Darüber hinaus sind die Erhebungen Basis für internationale Berichte - zum Beispiel zur Kohlenstoffbilanz.
Im Rahmen der bundesweiten Inventur werden an im Raster von 4 x 4 Kilometer festgelegten Probepunkten insgesamt etwa 100 000 Bäume vermessen. Erfasst werden dabei unter anderem das Alter, die Höhe und der Durchmesser der Bäume. Aber auch die Naturnähe wird beispielsweise über die Mengen an Totholz in den Beständen erfasst. Zusätzlich wird diesmal auch ein Waldlebensraumtypen-Monitoring durchgeführt. Die Ergebnisse sollen gegenüber der EU den Erhaltungszustand der FFH-Schutzgebiete im Wald nachweisen. Die Auswertung der Daten übernehmen die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft in Freising und das Johann Heinrich von Thünen-Institut des Bundes in Hamburg. Die Ergebnisse sollen bis 2015 vorliegen. Die Daten lassen sich auch auf Regierungsbezirksebene und für die Naturräume auswerten und sind Grundlage für wichtige Entscheidungen in der Beratung und Förderung der Waldbesitzer.
In diesen Tagen hat nun die Datenerhebung in den unterfränkischen Wäldern -und zwar im Amtsbereich des AELF Karlstadt- begonnen. Das Inventurteam mit den Herren Esslinger und Bohla hat seine Arbeit im Raum Mittelsinn und Burgsinn aufgenommen; die Kollegen werden die Inventurpunkte mit dem PKW anfahren.
Die Bundeswaldinventur wird auch im Bereich von Privatwäldern durchgeführt. Das Betretungsrecht der Privatwälder ergibt sich aus den Waldgesetzen. Eine vorherige Benachrichtigung der jeweiligen Grundstückseigentümer erfolgt nicht.