Für die Besucher und Mitarbeiter/innen des Rathauses gilt eine Mundschutzpflicht (einfache Mund-Nasen-Bedeckung). Außerdem ist ein Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten. In den Büros darf sich jeweils nur ein Besucher aufhalten.
Alle Einrichtungen werden regelmäßig desinfiziert, um eine maximale Sicherheit für Besucher und Personal zu gewährleisten.
Die Gemeinde Geiselbach bittet nur wirklich dringend erforderliche Behördengänge zu erledigen.
Vor dem Besuch des Rathauses ist zu prüfen, ob die Angelegenheit nicht auch telefonisch oder online erledigt werden kann.