Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. April 2018 die Grundsteuer in ihrer bisherigen Form für grundgesetzwidrig erklärt. Seit dem Jahr 2022 sind alle Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken und von bebaubaren Grundstücken deshalb aufgefordert worden, neue Steuererklärungen zur Bewertung ihrer Grundstücke abzugeben. Für einige Grundstücke liegen noch immer keine Veranlagungen vor. Weiter haben wir festgestellt, dass eine ganz erhebliche Zahl an falschen Veranlagungen vorliegt... mehr>>>