Geänderte Bedingungen für die Anlieferung von Erdaushub

In Geiselbach oder Omersbach anfallender Erdaushub kann im Bereich der ehemaligen Tongrube Zeller, Tagebau Geiselbach I angeliefert werden, wo der Aushub zu Rekultivierungszwecken verwendet wird.

Bislang erfolgte die Verfüllung der Tongrube auf der Basis von alten Baugenehmigungen aus den Jahren 1964, 1979 und 1983, die relativ geringe Auflagen enthielten, was die Anlieferung des Erdaushubes anbetraf.
 
Seit Anfang des Jahres 2019 gibt es für die Tongrube eine neue Baugenehmigung, die hinsichtlich der Verfüllung deutlich strengere Auflagen enthält als die früheren Baugenehmigungen. So muss das Aushubmaterial vor der Einplanierung einer strengen analytischen Kontrolle auf Schadstoffe unterzogen werden. Außerdem erfolgt eine Fremdüberwachung des Deponiebetriebes durch ein unabhängiges Sachverständigenbüro. Da in der Tongrube auch diverse besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten vorkommen, sind darüber hinaus während des Betriebes entsprechende Vorkehrungen zu treffen, dass diese Tiere und Pflanzen nicht geschädigt werden.

Die Einhaltung dieser Anforderungen führt zu erheblichen Kosten, die auf die Deponiegebühren umzulegen sind.
Ab 01.12.2019 werden die Deponiegebühren daher auf 8,85 Euro festgesetzt.
Die Kosten für die Deponieaufsicht verbleiben bei 9,-- Euro je Stunde.

Die Verschärfung der Auflagen für den Betrieb der Deponie führt auch dazu, dass ab sofort vor der Anlieferung von Erdaushub eine sog. „Verantwortliche Erklärung“ durch den Anlieferer ausgefüllt und der Gemeinde Geiselbach vorgelegt werden. Die Anlieferung darf erst erfolgen, wenn die schriftliche Annahmeerklärung der Gemeinde vorliegt.

Die „Verantwortliche Erklärung“ muss daher mindestens drei Tage vor dem geplanten Anlieferungstermin bei der Gemeinde Geiselbach vorliegen. Sollte dies nicht der Fall sein, muss eine Anlieferung abgelehnt werden.

Den entsprechenden Vordruck erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung. Er kann auch hier heruntergeladen werden.


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