Waldneuordnungsverfahren Omersbach; Neuwahl des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft; Wahlvorschläge;

Das Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken führt für die Waldlagen in Omersbach ein Waldneuordnungsverfahren durch.
Über die Angelegenheiten der Waldneuordnung entscheidet der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft.
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft besteht aus einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin des Amtes für ländliche Entwicklung und vier weiteren Personen und deren Stellvertreter*innen, die die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft führen.

Die derzeitige Amtszeit des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft läuft aus, so dass eine Neuwahl erforderlich wird.
Gewählt werden können grundsätzlich alle natürlichen Personen, die nach bürgerlichem Recht uneingeschränkt geschäftsfähig sind. Sie müssen nicht Grundstückseigentümer im Verfahrensgebiet sein.

Wenn Sie Interesse an einer Mitarbeit im Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Waldneuordnung Omersbach haben und im Wahlvorschlag berücksichtig werden möchten, teilen Sie dies bitte bis zum 29.09.2023 der Gemeindeverwaltung mit.





 


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