Grundsteuer in Bayern - Anzeige von Änderungen

Wichtiger Hinweis für Eigentümerinnen und Eigentümer 

Nach Erhebung der Grundsteuerdaten mit Stichtag zum 1. Januar 2022 müssen diese Daten fortgeschrieben werden und Änderungen die eingetreten sind dem Finanzamt mitgeteilt werden. Die Änderungen müssen auch mitgeteilt werden, wenn diese auf einem notariellen Vertrag ruhen. Die Frist für Änderungen im Kalenderjahr ist immer der 31. März des Folgejahres. 

Mitgeteilt werden müssen dem Finanzamt unter anderem: 

-    Bauliche Änderungen wie bspw. Anbau eines Wintergartens 
-    Abrisse 
-    Teilung eines Flurstücks
-    Umnutzung des Grundstücks (Wiese wurde zu Bauland) 
-    Das Objekt wurde unter Denkmalschutz gestellt 
-    Eine landwirtschaftliche Scheune wird an ein Unternehmen vermietet
-    Ein Gebäude wurde aufgeteilt, bspw. in Wohnungen 

Weitere Informationen, insbesondere wie die Änderungen dem Finanzamt mitgeteilt werden können finden Sie unter dem beigefügten Flyer. ..mehr>>>


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