Kanalbenutzungsgebühren bei Großviehhaltung

Ermäßigung der Kanalbenutzungsgebühren durch Großviehhaltung

Hinweis an alle Tierhalter, die bisher aufgrund der Tierhaltung eine Ermäßigung der Abwassergebühren erhalten haben:

Die Ermäßigung der Abwassergebühr erfolgt nur auf schriftlichen Antrag unter Beifügung der Meldung zur Tierseuchenkasse. Der Antrag ist bei der Gemeindeverwaltung erhältlich und muss bis spätestens 31.01. eines jeden Jahres bei der Gemeinde vorliegen. Später eingehende Anträge können nur noch im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens berücksichtigt werden.


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