Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2021 der Gemeinde Geiselbach

I.  H A U S H A L T S S A T Z U N G
der Gemeinde Geiselbach (Landkreis Aschaffenburg) für das Haushaltsjahr 2023.


Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Geiselbach

Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:

§  1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

                    in den Einnahmen    € 4.855.730
                     und Ausgaben mit    € 4.855.730

und im Vermögenshaushalt

                    in den Einnahmen    € 4.488.990
                    und Ausgaben mit    € 4.488.990

§  2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden bis zu einer Gesamtsumme von 825.000 € festgesetzt.

§  3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§  4
Die Steuersätze für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

   a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)        310 v.H.
   b) für die Grundstücke (B)                    310 v.H.

2.     Gewerbesteuer                            380 v.H.
                    
§  5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf  € 1.000.000,-- festgesetzt.

§  6
Weitere Festsetzungen werden nicht getroffen.

§  7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Geiselbach,31.07.2023
Gemeinde Geiselbach    
Gez.
Marianne Krohnen
Erste Bürgermeisterin

II.    Das Landratsamt Aschaffenburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 28.07.2023, Nr. 41.027.3.0.0-005/0004, zum Haushaltsplan Stellung genommen. Der in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 825.000,-- Euro wurde gemäß Art. 71 Abs. 2 GO in der Höhe rechtsaufsichtlich genehmigt. Die Kreditermächtigung gilt bis zum Ende des Haushaltsjahres 2023 und verlängert sich um die Dauer der haushaltslosen Zeit des Jahres 2024.

III. Der Haushaltsplan liegt gemäß Artikel 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern ab dem 07.08.2023 im Rathaus, Zimmer-Nr. 4, während der allgemeinen Geschäftsstunden für eine Woche öffentlich auf. Darüber hinaus liegen Haushaltssatzung und Haushaltsplan während des ganzen Haushaltsjahres 2023 während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme bereit.


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