H A U S H A L T S S A T Z U N G
der Gemeinde Geiselbach (Landkreis Aschaffenburg) für das Haushaltsjahr 2025.
Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen € 5.504.476
und Ausgaben mit € 5.504.476
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen € 1.940.291
und Ausgaben mit € 1.940.291
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 310 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 310 v.H.
2. Gewerbesteuer 380 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf € 1.000.000,-- festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht getroffen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.
Geiselbach, 29.08.2025
Gemeinde Geiselbach
Gez.
Marianne Krohnen
Erste Bürgermeisterin
II. Das Landratsamt Aschaffenburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 20.08.2025, Nr. 027.3.0.0-005/0007, zum Haushaltsplan Stellung genommen. Der Haushaltsplan enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
III. Der Haushaltsplan liegt gemäß Artikel 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern ab dem 08.09.2025 im Rathaus, Zimmer-Nr. 4, während der allgemeinen Geschäftsstunden für eine Woche öffentlich auf. Darüber hinaus liegen Haushaltssatzung und Haushaltsplan während des ganzen Haushaltsjahres 2025 während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme bereit.