Hinweise zum Umgang mit der Aufarbeitung des Sturmholzes

Sehr geehrte Waldbesitzerinnen, sehr geehrte Waldbesitzer,

ergänzend zu unserer Presseinformation vom Februar 2021 möchten wir Ihnen Hinweise im Umgang mit der Aufarbeitung des Sturmholzes an die Hand geben.

Die Sturmereignisse im August 2019 und Februar 2020 haben Teile des Omersbacher Waldes stark geschädigt. Auf ca. vier bis fünf Teilflächen wurden nahezu alle Bäume umgeworfen. Glücklicherweise sind die Teilflächen nicht all zu groß, so dass man davon ausgehen kann, dass sich das Waldinnenklima auf den Flächen erhält. Das ist wichtig, damit eine neue Baumgeneration heranwachsen kann.

So schlimm das für uns Menschen auch aussehen mag, die Natur hilft sich selbst. Die umgefallenen Bäume machen die Sicht zum Himmel frei und nun kann vielmehr Licht auf den Boden kommen. Das brauchen die Baumsamen, um im Boden zu keimen und zu wachsen. Das liegende Holz bietet Lebensraum für Klein- und Kleinstlebewesen, wie Schnecken, Spinnen, Käfer, Pilze und Moose. Ist das Holz schon ordentlich zersetzt, freut sich der Feuersalamander über ein neues Heim. Durch das Verrotten des Laubes, der Baumkronen und des vielen liegenden Stammholzes entwickelt sich ein toller Humus, der schließlich zur Bodenverbesserung beiträgt. Und auch damit jede Menge CO2 im Boden speichert.

Was für die Natur perfekt ist, stellt für den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft (TG) eine knifflige Aufgabe bei der Neuverteilung dar. Das Waldneuordnungsverfahren legt die Grundlage für eine zukunftsfähige Waldbewirtschaftung. Dazu gehört die kleinparzellierten Grundstücke, soweit als möglich, zu wirtschaftlich sinnvollen größeren Flurstücken zusammenzufassen und über öffentliche Waldwege zu erschließen.

Wie in allen Verfahren der Ländlichen Entwicklung haben die Teilnehmer das Recht auf wertgleiche Abfindung (Flurstücke nach Neuverteilung) als Ersatz für ihre eingebrachten Grundstücke. Dies bedeutet, dass jeder Besitzstand eine Abfindung erhalten muss, die im Verhältnis dem Wert seiner Einlage (alte Flurstücke) entspricht. Wie aber lassen sich Wertgleichheit und eine ausgewogene Zusammenlegung erreichen, wenn immer wieder Schadflächen eingestreut sind? Wer möchte ein Grundstück übernehmen, wo man sich erst einmal Platz schaffen muss, um eine Bewirtschaftung zu beginnen? Gleichwohl werden diese Flurstücke in der Zukunft einen viel besseren Boden aufweisen, der für günstiges Baumwachstum sorgt (ausreichend Wasser vorausgesetzt). Und wie sieht die Abfindung eines Besitzstandes aus, der überwiegend Schadflächen eingelegt hat?

Für die Zusammenlegung ist es von großem Nutzen, wenn das liegende Sturmholz aufgearbeitet und weggeräumt ist. Hierzu benötigen wir ihre Mithilfe. Deshalb ergeht ein dringender Appell an Sie als Waldbesitzer: Bitte sorgen Sie dafür, dass der überwiegende Teil des umgefallenen Holzes aus dem Wald kommt.

Aber: Bitte nicht jeden toten Ast rausräumen! Ein gutes Maß sind die Flächen des Omersbacher Waldes ohne Sturmschäden. Hier gibt es ausreichend liegendes totes Holz, ohne dass man sich zum Pflanzen erst Platz schaffen muss. Ein, zwei, drei liegende Stämme sind waldtypisch.

Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich wenden an:
- die Försterin des ALE Unterfranken, Frau FOI Lia Stefke, Tel. 0931/4101-403, E-Mail: lia.stefke@ale-ufr.bayern.de
- den Revierleiter des AELF Karlstadt, Herrn FOI Matthias Fellhauer, Tel. 09353/7908-2126, Mobiltelefon 0179 4760995, E-Mail: matthias.fellhauer@aelf-ka.bayern.de

Gez. Manfred Maier
Vorsitzender des Vorstands
Teilnehmergemeinschaft Omersbach 3


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