Beteiligungsverfahren mit Einbeziehung der Öffentlichkeit gem. Art. 16 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) i.V.m. § 9 Raumordnungsgesetz (ROG)
Die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Bayerischer Untermain hat am 01.10.2024 beschlossen, das Kapitel 5.2 „Energie“ des Regionalplans fortzuschreiben und das dafür erforderliche Beteiligungsverfahren durchzuführen.
Gemäß Art. 16 Abs. 1 BayLplG ist hierzu die Öffentlichkeit zu beteiligen und Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Die Planunterlagen werden in der genannten Zeit auf den Internetseiten der Regierung von Unterfranken unter
https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/aufgaben/177666/177670/eigene_leistung/el_00223/index.html
→ Menüpunkt „Aktuelle Beteiligungsverfahren“
und des Regionalen Planungsverbandes Bayerischer Untermain unter https://www.regionaler-planungsverband.de
→ Menüpunkt „Windkraft“ eingestellt.
Gemäß § 9 Abs. 2 ROG sollen die Stellungnahmen bis zum Ablauf der Auslegungsfrist am 15.01.2025 elektronisch übermittelt werden.
Zum Beteiligungsformular gelangen Sie über folgenden Link https://formulare.lra-ab.de/frontend-server/form/provide/25453/
Gleichzeitig wird der Änderungsentwurf des Regionalplans einschließlich Begründung und Umweltbericht gemäß Art. 16 Abs. 3 Satz 1 BayLplG i.V.m. § 9 Abs. 2 Satz 4 und Satz 5 ROG zur Einsicht ausgelegt bei Landratsamt Aschaffenburg, Bayernstraße 18, 63739 Aschaffenburg Zimmer A-3.31/ 3. Stock
vom 15.11.2024 bis 15.01.2025
während der allgemeinen Besuchszeiten ((Montag bis Freitag 8 – 12 Uhr, Donnerstag 14 – 17 Uhr)
Vor einer Einsichtnahme ist eine Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 06021 / 394 30 20 erforderlich.
Während der Weihnachtsferien weisen wir auf die Schließzeiten des Landratsamtes Aschaffenburg vom 23.12.2024 bis 01.01.2025 hin.
Es besteht auch die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme per E-Mail an region1@reg-ufr.bayern.de oder per Briefpost an den Regionalen Planungsverband Bayerischer Untermain (c/o Landratsamt Aschaffenburg, Bayernstr. 18, 63739 Aschaffenburg).
Das Ergebnis des Beteiligungsverfahrens (Beschluss des Regionalen Planungsverbandes einschl. Regionalplanentwurf) wird gemäß Art. 2 Abs. 1 Nr. 4 BayLplG i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 4a ROG in einem Abwägungsdokument festgehalten, das auf den o.g. Internetseiten veröffentlicht und bei der Regierung von Unterfranken – Höhere Landesplanungsbehörde – ausgelegt wird.
Mit Ablauf der Frist sind gemäß Art. 16 Abs. 2 Satz 4 BayLplG alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet (Art. 16 Abs. 1 Satz 3 BayLplG.
Aschaffenburg, 29.10.2024
gez.
Dr. Alexander Legler
Landrat und Verbandsvorsitzender