Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung stellt Daten zur Verfügung
Aufgrund der Reform der Grundsteuer müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft in Bayern im Zeitraum 1. Juli bis 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung bei Ihrem zuständigen Finanzamt abgeben.
Für die Abgabe der Grundsteuererklärung werden Angaben wie die Fläche des Grundstücks, Gebäudeflächen und Angaben zur Art der Nutzung zum Stichtag 1. Januar 2022 (Hauptfeststellungszeitpunkt) benötigt.
Die Vermessungsverwaltung unterstützt die Eigentümerinnen und Eigentümer dabei und stellt gemäß Art. 10a Abs. 2 BayGrStG im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Dezember 2022 Daten der Flurstücke zum Hauptfeststellungszeitpunkt zur Verfügung.
Im o.g. Zeitraum werden die für die Grundsteuererklärung bereitgestellten Sachdaten (Fläche, Flurstücksnummer, Gemarkung, tatsächliche Nutzung, ggf. Ertragsmesszahlen) zu den Flurstücken kostenfrei über die allgemein zugängliche Internetanwendung BayernAtlas-Grundsteuer erhältlich sein.
Diese erreichen Sie dann direkt über ELSTER. Dabei gelten die Nutzungsbedingungen des BayernAtlas-Grundsteuer.
Sofern der Eigentümer des Grundstücks mit der Veröffentlichung der Ertragsmesszahlen eines Flurstücks nicht einverstanden ist, kann er dies in der Internetanwendung über ein Widerspruchsformular mitteilen. In der Folge unterbleibt die Veröffentlichung aller Sachdaten dieses Flurstücks.
Die Anwendung kann auch über folgenden Link geöffnet werden:
https://www.ldbv.bayern.de/produkte/grundsteuer.html