Ab Januar 2015 wird Sperrmüll zusammen mit den Wertstoffen Altholz, Altmetall, Kunststoffe und Elektrogroßgeräte nur noch auf Abruf, abgeholt.
Es gibt keine festen Termine für die Sammlung sperriger Wertstoffe aus Altholz und Altmetall sowie Elektro- und Elektronikgroßgeräte mehr.
Durch diese Art der Terminvereinbarung können kriminelle Wertstoffdiebe keine Sammlungen mehr planen. So bleiben die Straßen sauber, es entsteht kein zusätzlicher Verkehr und alle für den Landkreis bestimmten Wertstoffe kommen seinen Bürgern auch wirklich zu Gute. Denn nur mit dem Ertrag aus dem Verkauf der Wertstoffe, die der Landkreis tatsächlich erhält, können die Müllgebühren niedrig gehalten werden.
Die sperrigen Wertstoffe werden jetzt dann, wenn sie angefallen sind, vor der Haustüre abgeholt. Dies erspart eigene Fahrten für schwer transportierbare Gegenstände oder lange Wartezeiten auf den nächsten Sammeltermin.
Möbel aus Holz, für die bei der Sperrmüllabfuhr auf Abruf bisher bezahlt werden musste, werden jetzt kostenfrei abgeholt.
Zu den kostenfreien Wertstoffen zählen nun auch sperrige Gegenstände aus verwertbarem Kunststoff (aus PE und PP) wie z. B. Regentonnen, Gartenmöbel oder sperriges Kinderspielzeug.
Jeder Eigentümer oder Mieter eines Anwesens im Landkreis Aschaffenburg kann die neue Wertstoff– und Sperrmüllabfuhr auf Abruf beliebig oft in Anspruch nehmen.
Zu beachten ist, dass Sperrmüll und Wertstoffe, obwohl sie in ein Fahrzeug geladen werden, getrennt voneinander zur Abholung bereit gestellt werden müssen. Für die Abholung von Elektrogroßgeräten werden gesonderte Abholtermine vergeben. Kostenfreie Wertstoffe werden zusammen mit dem kostenpflichtigen Sperrmüll nach der Beauftragung der Sperrmüllabfuhr auf Abruf innerhalb von zwei Wochen abgeholt. Der genaue Termin der Abholung wird rechtzeitig durch die Fa. Werner mitgeteilt.
Um die Wertstoff- und Sperrmüllabfuhr zu beauftragen muss das Anmeldeformular ausgefüllt an die Firma Werner geschickt werden. Weitere Formulare sind bei der Gemeindeverwaltung und im Landratsamt erhältlich oder können im Internet unter www.abfallwirtschaft-ab.de heruntergeladen werden. Eine formlose oder telefonische Anmeldung ist nicht möglich!
Auf dem Anmeldeformular müssen Art und Menge der abzuholenden Wertstoffe bzw. des Sperrmülls genau angegeben werden.
Wertstoffe wie z.B. Möbel aus Holz müssen getrennt vom sperrigen Restmüll bereitgestellt werden, weil nur für den sperrigen Restmüll Gebühren berechnet werden.
Folgende Abfälle werden bei der Sammlung auf Abruf
nicht mitgenommen:
• Nachtspeicheröfen, asbesthaltige Abfälle (z.B. Eternitplatten)
• Problemabfälle, Schadstoffe (wie Öl, ölverunreinigte Gegenstände, Chemikalien).
• Abfälle, die pro Stück länger als 2 m und schwerer als 50 kg sind
• Bauschutt wie Ziegel, Glasbausteine, Beton, Sanitärkeramik wie Waschbecken, Toilettenschüsseln
• Grünabfälle
Die Zuordnung der bereitgestellten Abfälle erfolgt vor Ort durch geschultes Personal. Sollten ausgeschlossene Abfälle zur Abholung bereit stehen, werden sie stehen gelassen. Für die Entsorgung ist dann der Eigentümer des Anwesens verantwortlich, auf dem sie bereitgestellt wurden.
Zur Abholung bereitgestellte Gegenstände, die keiner kostenfreien Wertstofffraktion angehören, aber auch nicht zu den ausgeschlossenen Abfällen zählen, werden als kostenpflichtiger Sperrmüll abgefahren. Ist der Auftraggeber oder eine von ihm beauftragte Person bei der Abholung nicht anwesend, werden nur die auf dem Anforderungsformular angegebenen Gegenstände mitgenommen.
Das kostet die neue Abfuhr auf Abruf:
Für die Entsorgung von Wertstoffen und Elektrogroßgeräten werden keine Gebühren erhoben. Für Sperrmüll wird eine Gewichtsgebühr von 0,18 Euro pro kg berechnet.
Pro Anfahrt für die Abholung von Wertstoff, Sperrmüll oder einer Kombination aus beiden wird eine Pauschale von 10,00 Euro erhoben. Werden ausschließlich Elektrogroßgeräte abgeholt wird keine Anfahrpauschale erhoben. Die Anfahrpauschale für sonstige Wertstoffe und Sperrmüll wird mit dem Gewicht der Abfälle verrechnet. Ab einer Menge von 56 kg entfällt die Anfahrpauschale, sodass ausschließlich die Gewichtsgebühr für den abgeholten Sperrmüll anfällt. Die Abholung von Wertstoffen ist ab einer Menge von 56 kg gänzlich kostenfrei.
Wenn die Abholung innerhalb von 3 Werktagen erfolgen soll kostet dies zusätzlich einen Expresszuschlag von 25,00 Euro.
Sperrmüll und Wertstoffe werden vor Ort im Fahrzeug gewogen und Wiegebelege ausgedruckt, die der Auftraggeber erhält. Im Landratsamt werden die Gebühren für die Sperrmüllabholung berechnet und die Abrechnung dem Auftraggeber direkt zugesandt.
Der Vollservice als Zusatzangebot der Fa. Werner (Transport aus der Wohnung ans Fahrzeug) wird mit 35,00 Euro pro Stunde und Person netto bei minütlicher Abrechnung durch Fa. Werner gesondert berechnet. In der Regel muss diese Leistung direkt vor Ort bar bezahlt werden.