Zahlungstermin für Müllgebühren

Die Müllgebührenstelle des Landratsamtes Aschaffenburg weist darauf hin, dass zum 16.09.2024 die zweite Vorauszahlungsrate der Abfallentsorgungsgebühren fällig wird.

Es erfolgt keine gesonderte Zahlungsaufforderung an die Bescheidempfänger, da die Beträge in den Bescheiden bereits zum Jahresbeginn ausgewiesen wurden.

Sollten die Müllgebühren nicht rechtzeitig eingegangen sein, werden zusätzlich zu den Gebühren Mahngebühren und Säumniszuschläge fällig.

Wurde bereits Einzugsermächtigung oder SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt, werden die Beträge zu diesem Termin automatisch abgebucht.


Terminvereinbarung Kreisrecyclinghof

Ab 15. Februar 2024 startete die Online-Terminvereinbarung für den Kreisrecyclinghof. Für die Anlieferung von Abfällen auf dem Kreisrecyclinghof ist dann eine Terminvereinbarung erforderlich.

Wunschtermine können auf der Homepage des Landratsamtes unter „Terminvereinbarung“ gebucht werden. Mit diesem Serviceangebot können Bürgerinnen und Bürger mit wenigen Klicks auswählen, was sie entsorgen möchten, und erhalten eine Terminbestätigung und -erinnerung mitsamt nützlichen Hinweisen zur Entsorgung ihrer Abfälle.

Mit der Online-Terminbuchung werden unnötige Wartezeiten und Gedränge auf dem Kreisrecyclinghof verhindert. Auch eine telefonische Terminvereinbarung ist von montags bis freitags möglich. Weitere Informationen finden sich auch auf www.abfallwirtschaft-ab.de.


Problemabfallsammlung

Der Landkreis Aschaffenburg lässt schon seit vielen Jahren die Problemabfallsammlung durch seinen beauftragten Dienstleister durchführen, die in der Regel zweimal im Jahr in jeder Gemeinde stattfindet. Seit diesem Jahr wird die Sammlung durch Firma PreZero durchgeführt, die ihren Sitz in Rodgau haben.

Zusätzlich zu den üblichen Sammlungen in den Gemeinden werden Problemabfälle auch ab sofort alle zwei Wochen montags am Festplatz in Mömbris gesammelt. Die genauen Zeiten und Orte aller Problemabfallsammlungen sind im Online-Abfallkalender unter https://lra-ab.cubefour.de/schadstoffsammlung.html einzusehen.
Bei Fragen rund um die Sammlung oder anderen Themen der Abfallwirtschaft können Sie sich auch jeder Zeit per Mail an abfallberatung@lra-ab.bayern.de oder per Telefon an die 06021/394-7422 wenden.


Dienstleisterwechsel bei der Altglaserfassung

Durch die dualen Systeme wurde die Aufstellung von Altgascontainer und deren Leerung neu ausgeschrieben. Beauftragt wurde ab 01.01.2024 die Fa. Weisgerber mit Hauptsitz in Wächtersbach.

Zum Jahreswechsel müssen alle Standplätze im Landkreis Aschaffenburg mit den Containern der Fa. Weisgerber ausgestattet sein, während die bisherigen Container durch den bisherigen Dienstleister der dualen Systeme, der Fa. Werner, Goldbach, abgeholt werden. Eine Nutzung der Container der Fa. Weisgerber soll trotz der bereits in diesem Jahr erfolgten Aufstellung erst ab dem Jahr 2024 zum Vertragsbeginn erfolgen.

An der Systematik der Altglaserfassung ändert sich durch den Dienstleisterwechsel nichts. Nach wie vor werden Verkaufsverpackungen aus Glas nach den Farben Weiß, Braun und Grün getrennt erfasst. Andersfarbige, z.B. blaue Gläser, werden zusammen mit dem Grün-Glas erfasst.

Der Einwurf in die Container ist nach wie vor nur werktags von 7:00 bis 20:00 Uhr zulässig. Durch die Fa. Weisgeber wurde eine Hotline eingerichtet, die unter 0800 – 22 78 336 erreichbar ist.


Nützliche Informationen

Eigentümerwechsel
Eigentümerwechsel der angeschlossenen Grundstücke müssen der Müllgebührenstelle unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden, da bis zum Eingang dieser Mitteilung der alte und der neue Grundstückseigentümer als Gesamtschuldner für die Abfallentsorgungsgebühren haften.
Die Endabrechnung kann nur jeweils zum Ersten eines Monats erfolgen, deshalb bei Eigentümerwechsel immer dieses Datum mit angeben.

Änderungen
Änderungen, z.B. der Bankverbindung, der Wohnadresse oder des Zustellbevollmachtigten müssen ebenfalls unverzüglich schriftlich der Müllgebührenstelle angegeben werden, damit diese bei der nächsten Abbuchung berücksichtigt werden können.

Mieterwechsel
Wenn der Mieter wechselt, kann bei der Müllgebührenstelle für die interne Abrechnung telefonisch eine individuelle Leistungsberechnung telefonisch oder schriftlich angefordert werden. 

Bescheide und Leistungsberechnung selbst ausdrucken im neuen Online-Service

Unter https://buergerservice.Lra-ab.de können Sie ein neues Service-Angebot der Müllgebührenstelle nutzen und z.B. Zwischenabrechnungen für einen Mieterwechsel selbst erstellen oder Bescheide nochmals ausdrucken.

Hierzu sind folgende Schritte notwendig:

1.    Registrierung am Bürgerserviceportal des Landratsamtes unter dem Link: https://buergerservice.Lra-ab.de. Nach Ihrer Registrierung erhalten Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten per E-Mail.
2.    Mit den Daten aus ihrem letzten Abfallentsorgungsbescheid und den persönlichen Zugangsdaten können Sie sich anschließend am Service „Abfallwirtschaft-Online“ anmelden.
3.    Ihre Daten werden nun von unseren Sachbearbeitern zu den Geschäftszeiten geprüft. Anschließend erhalten Sie eine E-Mail über die Freischaltung und können den Online-Service nutzen.

Kontaktadresse Müllgebührenstelle

Landratsamt Aschaffenburg, Müllgebührenstelle, Bayernstr. 18, 63739 Aschaffenburg

Müllgebührenstelle 06021/394-7444, Fax-Nummer 06021/394-944
Abfallberatung 06021/394-7422
Email abfallwirtschaft@Lra-ab.bayern.de
www.abfallwirtschaft-ab.de

Öffnungszeiten:
Montag – Mittwoch, 8–16 Uhr
Donnerstag 8–17 Uhr
Freitag 8–12 Uhr


Servicehotline Müllabfuhr

Seit November 2020 hat das Unternehmen REMONDIS die Leerung der Rest- und Biomülltonnen im Landkreis Aschaffenburg sowie den Mülltonnenänderungsdienst vom bisherigen Dienstleister VEOLIA übernommen.

Im Auftrag des Landkreises hat die Fa. Remondis eine Servicehotline eingerichtet, an die sich die Bürger bei Fragen und Reklamationen wenden können. Die Mitarbeiter sind an Abfuhrtagen in der Zeit von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr unter der Telefonnummer 0800/2477677 erreichbar. Eine Kontaktaufnahme per Email unter kommunal-haibach@remondis.de ist ebenfalls möglich.


Büsche, Sträucher und Bäume im Lichtraumprofil bitte frei schneiden!

Die reibungslose Entleerung der Müllgefäße ist nur dann gewährleistet, wenn die Zu- und Abfahrten zu den Anwesen ohne Probleme befahren werden können.

Immer wieder wird jedoch die Durchführung der Müllabfuhr durch hervorstehende oder herunterhängende Äste und Sträucher behindert oder die eingesetzten Fahrzeuge beschädigt. Daher sind von den Grundstückseigentümern Bäume und Sträucher rechtzeitig zurück zu schneiden, um ein Lichtraumprofil der Straße in einer Höhe von 4,50 Meter sicher zu stellen. In diesem Zusammenhang wird auch auf eine mögliche Haftung für Schäden durch hervorstehende Äste hingewiesen.

Sollte die Andienung von Anwesen durch den vorhandenen Bewuchs von Bäumen und Sträuchern nicht möglich sein, sind die Anwohner verpflichtet, ihr Müllgefäß an der nächsten anfahrbaren Straße bereitzustellen.


Gemeindespezifische Abfallkalender jetzt über Internet zugänglich

Wer Informationen zur Abfallentsorgung im Landkreis Aschaffenburg sucht kann diese seit vielen Jahren im gedruckten Abfallkalender finden, der immer am Ende eines Jahres für das folgende Jahr an alle Haushalte und Betriebe im Landkreis Aschaffenburg verteilt wird. Neben den für alle Gemeinden gleichermaßen geltenden Informationen enthält der Abfallkalender im Mittelteil auch Entsorgungstermine und spezifische Informationen, die nur die eigene Gemeinde betreffen. Wer keinen Kalender erhalten hatte musste sich diese gemeindespezifischen Informationen manchmal mühsam über andere Quellen beschaffen.

Das hat der Landkreis Aschaffenburg jetzt geändert. Auf den Seiten der Abfallwirtschaft im Internet können über den Link Landkreis Aschaffenburg - Abfallkalender (landkreis-aschaffenburg.de) nun die Kalendervarianten aller 32 kreisangehörigen Gemeinden heruntergeladen werden.
Zudem gibt es weiterhin die Möglichkeit, sich hier die gemeindespezifischen Entsorgungstermine in Kalenderform anzeigen zu lassen.


Illegale Sammlung von Abfällen - bitte keine Gegenstände bereitstellen

Derzeit finden Sie in Ihrem Briefkasten eventuell einen Flyer, der eine „Ungarische Sammlung“ von Wertstoffen wie Altmetall, Kleidung oder Elektrogeräten ankündigt. Diese Sammlung ist illegal!

Private Firmen dürfen Wertstoffe/Abfälle nur dann sammeln, wenn sie ihre Sammlung beim Landratsamt angezeigt und dabei die schadlose und ordnungsgemäße Verwertung nachgewiesen haben. Ist die Sammlung nicht angezeigt, ist sie nicht legal. Generell untersagt sind zudem Sammlungen von gefährlichen Abfällen (Batterien, Elektrogeräte, Fahrzeuge etc.).

Bitte stellen Sie bei illegalen Sammlungen keinesfalls Wertstoffe bereit, denn häufig werden nur die aus Sicht der Sammler lohnenswerten Gegenstände abgeholt und der Rest Ihrer Abfälle bleibt entweder stehen oder wird im schlechtesten Fall später auf Parkplätzen oder in der freien Natur entsorgt. Neben den dadurch entstehenden Umwelt- und Sicherheitsproblemen müssen diese Hinterlassenschaften dann auf Kosten der Allgemeinheit beseitigt werden. Zudem kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Sammler die vermeintlich wohltätige Aktion dazu nutzen, Anwesen und deren Umgebung auszuspionieren.

Beauftragen Sie in Ihrem eigenen Interesse besser die Wertstoff- und Sperrmüllabfuhr des Landkreises. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten 7-10 des Abfallkalenders oder unter www.abfallwirtschaft-ab.de.

Bitte bedenken Sie:  
•    Sie als Bereitsteller*in der Abfälle können zur Verantwortung gezogen werden, wenn Ihre Abfälle vom Sammler anschließend illegal entsorgt werden!
•    Nur die bei den Landkreissammlungen erfassten Wertstoffe kommen dem Müllgebührenhaushalt und damit Ihnen als Bürger*in zugute.


Entsorgung von Druckgasbehältern

Druckgasbehälter sind Metallbehältnisse, die unter Druck stehende Gase bzw. Gasgemische enthalten. Hierzu zählen Gasflaschen und Druckgaspackungen. Da alle Gasbehälter unter Druck stehen, können sie bei unsachgemäßer Behandlung (Hitze, Druck von außen, usw.) explodieren. Diese Behälter enthalten auch nach anscheinend vollständiger Leerung noch Reste der Gase und müssen daher als gefährliche Abfälle eingestuft werden.

Druckgaspackungen
Spraydosen, Gaskartuschen oder Aerosoldosen, die z. B. für Haarsprays, Raumsprays, Deodorants, Backofensprays und für Produkte im Handwerkerbereich verwendet werden sind meist mit Flüssiggas gefüllt und haben einen nach innen gewölbten Boden. Der Inhalt ist gering, meist unter 400 Gramm.
Druckgaspackungen dürfen weder über die Dosencontainer, den Gelber Sack oder die Restmülltonne entsorgt werden, obwohl sie manchmal sogar einen „Grünen Punkt“ haben! Druckgaspackungen werden bei den Problemabfallsammlungen des Landkreises angenommen.

Gasflaschen
werden beispielsweise beim Camping, im medizinischen Bereich, für Wassersprudler oder zum Füllen von Ballons verwendet. Sie sind meist mit Helium (für Luftballons), Schweißgas, Sauerstoff oder Butan befüllt und haben einen nach außen gewölbten Boden. Auch wenn das „Kopf“- Ventil abgeschraubt ist, dürfen Gasflaschen nicht über die Altmetallcontainer entsorgt werden.
Gasflaschen werden weder bei den Problemabfallsammlungen des Landkreises noch an den Recyclinghöfen angenommen!
Bei ihnen handelt es sich in den meisten Fällen um Pfandflaschen, die vom Fachhandel bzw. den Herstellern zurückgenommen werden.

Für eine Vielzahl von Gasflaschen besteht eine Entsorgungsmöglichkeit in der Stadt Aschaffenburg bei der Firma Gas & More, in der Auhofstr. 4, Telefon 06021/45936-0.

Bei weiteren Fragen zur Erfassung von Druckgasbehältern hilft der Gefahrgutbeauftragte des Landkreises Aschaffenburg, Herr Dunstheimer, Tel.:06021/394-394, weiter.


Entsorgung von Batterien und Akkus

Die Sammlung von Batterien und Akkus aller Art ist grundsätzlich eine Tätigkeit die den Vorschriften des Gefahrstoff- und Gefahrgutrechts unterliegt.
Aus diesem Grund führt der Landkreis die Erfassung von Batterien und Akkus aller Art ausschließlich auf dem Kreisrecyclinghof in Aschaffenburg, Obernburger Straße 25 und im Rahmen der mobilen Problemabfallsammlungen in den Gemeinden durch. Außerdem können Batterien an den Verkaufsstellen im Handel zurückgegeben werden.

Gesonderte Annahmeregelungen bestehen für Batterien und Akkus, die sich in Elektrogeräten befinden. Diese werden über die Erfassungseinrichtungen für Elektrogeräte auf den Recyclinghöfen im Landkreis Aschaffenburg erfasst. Die heutigen Anforderungen an die Leistung moderner Elektrogeräte haben dazu geführt, dass auch vermehrt Lithium haltige Elektro-Kleingeräte (Geräte mit Akkus/Batterien) entsorgt werden müssen. Die Bauart der Lithium Batterien und –Akkus kann jedoch bei unsachgemäßer Handhabung zu Kurzschlüssen und in der Folge zu Bränden mit der Freisetzung ungesunder Emissionen führen. Daher müssen alle Geräte, deren Funktion auf Akku oder Batteriebetrieb ausgelegt ist (Laptop, elektrische Zahnbürste, etc.), in den Recyclinghöfen in speziellen roten Boxen gesammelt werden. Können die Batterien leicht herausgenommen werden, sind diese bei den Problemabfallsammlungen oder Rücknahmestellen des Handels abzugeben.

Einen Sonderfall stellen Akkus aus Elektrofahrzeugen wie E-Bikes, Pedelecs und E-Roller dar. Da sie für sehr hohe Energiemengen ausgelegt sind besteht bei ihrer Entsorgung eine besondere Sorgfaltspflicht, denn sie können bei unsachgemäßer Handhabung besonders schnell zu Bränden führen. Daher werden Akkus über 100 WH/2g Li pro Batterie, zu denen Akkus aus den oben genannten Elektrofahrzeugen gehören, grundsätzlich nicht bei den Schadstoffsammlungen und auch nicht an den Recyclinghöfen angenommen. Sie sollten bei deren Verkäufern zurückgegeben werden.

Starterbatterien aus Fahrzeugen müssen von den Verkäufern zurück genommen werden. In der Regel muss beim Kauf dieser Batterien ein Pfand gezahlt werden, das die Käufer bei der Rückgabe der verbrauchten Batterie zurück erstattet bekommen. Zu beachten ist jedoch, dass die Händler die Pfanderstattung auf die von ihnen verkauften Batterien beschränken können.

Werden Starterbatterien am Kreisrecyclinghof abgegeben kann die ordnungsgemäße Entsorgung bescheinigt werden aber kein Pfand ausgezahlt werden.
Bei weiteren Fragen zur Erfassung von Batterien und Akkus hilft der Gefahrgutbeauftragte des Landkreises Aschaffenburg, Herr Dunstheimer, Tel.:06021/394-394, weiter.


Annahme von Elektrogeräten

Ab dem 1. Januar 2019 treten Änderungen des Elektro-Gesetzes in Kraft, die auch Auswirkungen auf die Zuordnung der Elektrogeräte zu den unterschiedlichen Sammelgruppen und damit deren Entsorgungswege haben.

So gelten nun auch größere Gegenstände (über 50 cm Kantenlänge), die lediglich über einige elektrische Bauteile verfügen (z. B. elektrisch verstellbare Fernsehsessel) als Elektrogroßgeräte und können bei der Wertstoff- und Sperrmüllabfuhr auf Abruf angemeldet sowie an der Übergabestelle der Firma Werner in Goldbach oder am Kreisrecyclinghof angeliefert werden... mehr>>>


Sammlung von Grünabfällen

Zweimal jährlich, im Frühling und im Herbst, wird der Grünabfall vor der Haustüre abgeholt und kompostiert.

Um Probleme bei der Abholung zu vermeiden müssen einige Dinge beachtet werden:

Zu den Grünabfällen zählen Baum- und Strauchschnitt sowie Laub und Mähgut.

Baum- und Strauchschnitt muss mit Kordel (nicht mit Draht) gebündelt bereitgestellt werden. Für kleinere Grünabfälle wie Laub oder Grasschnitt halten die Gemeinden spezielle Grünabfallsäcke aus verstärktem Papier bereit, die dort zum Selbstkostenpreis von 0,50 Euro pro Stück erhältlich sind. Diese Säcke können gemeinsam mit ihrem Inhalt kompostiert werden. Andere Behältnisse sowie nicht mit Kordel gebündelte Äste und Strauchschnitt oder Wurzelstöcke werden nicht mitgenommen!

Nicht gesammelt werden:
•    behandelte Althölzer
•    Spanplatten
•    Küchenabfälle (direkt in Biotonne entsorgen)
•    Wurzelstöcke und ganze Bäume (Ausnahme: Christbaum ohne Schmuck)

Grünabfälle können auch selbst zur zum Kreisrecyclinghof oder zu den gemeindlichen Sammelstellen gebracht werden.
Bitte beachten Sie, dass an den gemeindlichen Grünabfallsammelplätzen unterschiedliche Anlieferbedingungen bestehen! Diese sind unter den Hinweisen zu den gemeindlichen Entsorgungseinrichtungen nachzulesen.

Für den Kreisrecyclinghof gelten folgende Bedingungen:
•    Landkreisbürger können bis zu 1 m³ Grünabfall kostenfrei anliefern
•    größere Mengen werden gegen Entgelt angenommen
•    die Annahme von 1 m³ holziger, strukturreicher Grünabfälle kostet 5,00 Euro
•    die Annahme von 1 m³ strukturarmer Grünabfälle (Laub, Gras, Fallobst) kostet 15,00 Euro

Wurzelstöcke und Bäume können bei der GBAB direkt neben dem Kreisrecyclinghof gegen Entgelt angenommen werden.


Wichtiger Hinweis zur Restmüllabfuhr

Es wird darauf hinweisen, dass aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen nur zugebundene Zusatzrestmüllsäcke mitgenommen werden können, die für das Abfuhrpersonal gefährdungsfrei zu greifen sind. Zur Abholung bereitgestellte Zusatzmüllsäcke, die nicht den Vorgaben entsprechen, werden bei der Restmüllabfuhr nicht mitgenommen.


Neue Wertstoff- und Sperrmüllabfuhr auf Abruf

Seit Januar 2015 wird Sperrmüll zusammen mit den Wertstoffen Altholz, Altmetall, Kunststoffe und Elektrogroßgeräte nur noch auf Abruf, abgeholt.

Es gibt keine festen Termine für die Sammlung sperriger Wertstoffe aus Altholz und Altmetall sowie Elektro- und Elektronikgroßgeräte mehr.

Durch diese Art der Terminvereinbarung können kriminelle Wertstoffdiebe keine Sammlungen mehr planen. So bleiben die Straßen sauber, es entsteht kein zusätzlicher Verkehr und alle für den Landkreis bestimmten Wertstoffe kommen seinen Bürgern auch wirklich zu Gute. Denn nur mit dem Ertrag aus dem Verkauf der Wertstoffe, die der Landkreis tatsächlich erhält, können die Müllgebühren niedrig gehalten werden.

Die sperrigen Wertstoffe werden jetzt dann, wenn sie angefallen sind, vor der Haustüre abgeholt. Dies erspart eigene Fahrten für schwer transportierbare Gegenstände oder lange Wartezeiten auf den nächsten Sammeltermin.

Möbel aus Holz, für die bei der Sperrmüllabfuhr auf Abruf bisher bezahlt werden musste, werden jetzt kostenfrei abgeholt.
Zu den kostenfreien Wertstoffen zählen nun auch sperrige Gegenstände aus verwertbarem Kunststoff (aus PE und PP) wie z. B. Regentonnen, Gartenmöbel oder sperriges Kinderspielzeug.

Jeder Eigentümer oder Mieter eines  Anwesens im Landkreis Aschaffenburg kann die neue Wertstoff– und Sperrmüllabfuhr auf Abruf beliebig oft in Anspruch nehmen.

Zu beachten ist, dass Sperrmüll und Wertstoffe, obwohl sie in ein Fahrzeug geladen werden, getrennt voneinander zur Abholung bereit gestellt werden müssen. Für die Abholung von Elektrogroßgeräten werden gesonderte Abholtermine vergeben. Kostenfreie Wertstoffe werden zusammen mit dem kostenpflichtigen Sperrmüll nach der Beauftragung der Sperrmüllabfuhr auf Abruf innerhalb von zwei Wochen abgeholt. Der genaue Termin der Abholung wird rechtzeitig durch die Fa. Werner mitgeteilt.

Um die Wertstoff- und Sperrmüllabfuhr zu beauftragen muss das Anmeldeformular ausgefüllt an die Firma Werner geschickt werden. Weitere Formulare sind bei der Gemeindeverwaltung und im Landratsamt erhältlich oder können im Internet unter www.abfallwirtschaft-ab.de heruntergeladen werden. Eine formlose oder telefonische Anmeldung ist nicht möglich!

Auf dem Anmeldeformular müssen Art und Menge der abzuholenden Wertstoffe bzw. des Sperrmülls genau angegeben werden.
Wertstoffe wie z.B. Möbel aus Holz müssen getrennt vom sperrigen Restmüll bereitgestellt werden, weil nur für den sperrigen Restmüll Gebühren berechnet werden.

Folgende Abfälle werden bei der Sammlung auf Abruf
nicht mitgenommen:
• Nachtspeicheröfen, asbesthaltige Abfälle (z.B. Eternitplatten)
• Problemabfälle, Schadstoffe (wie Öl, ölverunreinigte Gegenstände, Chemikalien).
• Abfälle, die pro Stück länger als 2 m und schwerer als 50 kg sind
• Bauschutt wie Ziegel, Glasbausteine, Beton, Sanitärkeramik wie Waschbecken, Toilettenschüsseln
• Grünabfälle

Die Zuordnung der bereitgestellten Abfälle erfolgt vor Ort durch geschultes Personal. Sollten ausgeschlossene Abfälle zur Abholung bereit stehen, werden sie stehen gelassen. Für die Entsorgung ist dann der Eigentümer des Anwesens verantwortlich, auf dem sie bereitgestellt wurden.

Zur Abholung bereitgestellte Gegenstände, die keiner kostenfreien Wertstofffraktion angehören, aber auch nicht zu den ausgeschlossenen Abfällen zählen, werden als kostenpflichtiger Sperrmüll abgefahren. Ist der Auftraggeber oder eine von ihm beauftragte Person bei der Abholung nicht anwesend, werden nur die auf dem Anforderungsformular angegebenen Gegenstände mitgenommen.

Das kostet die neue Abfuhr auf Abruf:
Für die Entsorgung von Wertstoffen und Elektrogroßgeräten werden keine Gebühren erhoben. Für Sperrmüll wird eine Gewichtsgebühr von 0,18 Euro pro kg berechnet.
Pro Anfahrt für die Abholung von Wertstoff, Sperrmüll oder einer Kombination aus beiden wird eine Pauschale von 10,00 Euro erhoben. Werden ausschließlich Elektrogroßgeräte abgeholt wird keine Anfahrpauschale erhoben. Die Anfahrpauschale für sonstige Wertstoffe und Sperrmüll wird mit dem Gewicht der Abfälle verrechnet. Ab einer Menge von 56 kg entfällt die Anfahrpauschale, sodass ausschließlich die Gewichtsgebühr für den abgeholten Sperrmüll anfällt. Die Abholung von Wertstoffen ist ab einer Menge von 56 kg gänzlich kostenfrei.
Wenn die Abholung innerhalb von 3 Werktagen erfolgen soll kostet dies zusätzlich einen Expresszuschlag von 25,00 Euro.

Sperrmüll und Wertstoffe werden vor Ort im Fahrzeug gewogen und Wiegebelege ausgedruckt, die der Auftraggeber erhält. Im Landratsamt werden die Gebühren für die Sperrmüllabholung berechnet und die Abrechnung dem Auftraggeber direkt zugesandt.

Der Vollservice als Zusatzangebot der Fa. Werner (Transport aus der Wohnung ans Fahrzeug) wird mit 35,00 Euro pro Stunde und Person netto bei minütlicher Abrechnung durch Fa. Werner gesondert berechnet. In der Regel muss diese Leistung direkt vor Ort bar bezahlt werden.


Neuer Online-Service der Müllgebührenstelle

Die Müllgebührenstelle des Landratsamtes Aschaffenburg hat ihr Service-Angebot für Sie erweitert. Für die Eigentümer und Hausverwalter im Landkreis Aschaffenburg wurde ein neues Online-Portal eingerichtet.

Ab sofort können Sie über das Abfallwirtschaft-Online-Portal ganz unkompliziert und schnell die folgenden Leistungen veranlassen:

- Mülltonnenbestellungen und -abholungen anmelden
- Zwischenabrechnungen/Leistungsberechnungen selbst erstellen
   - Einzugsermächtigungen erteilen oder ändern
- Sperrmüllabholung beantragen
- Eigentümerwechsel mitteilen
- Letzten Bescheide nochmals ausdrucken
- Schlösser nachbestellen
- Defekte an Tonnen oder Schlössern melden
- oder auch einfach eine Mitteilung oder Anregung an uns übersenden.

Sollten Sie daran interessiert sein, sind es nur drei Schritte bis zu Ihrer erfolgreichen Anmeldung:

1. Registrierung am Bürgerserviceportal des Landratsamtes unter dem Link: https://buergerservice.lra-ab.de. Nach Ihrer Registrierung erhalten Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten per E-Mail.

2. Mit den Daten aus ihrem letzten Abfallentsorgungsbescheid und den persönlichen Zugangsdaten können Sie sich anschließend am Service „Abfallwirtschaft-Online“ anmelden.

3. Ihre Daten werden nun von unseren Sachbearbeitern zu den Geschäftszeiten geprüft. Anschließend erhalten Sie eine E-Mail über die Freischaltung und können den Online-Service nutzen.

Gerne stehen wir Ihnen natürlich auch weiterhin wie gewohnt persönlich oder telefonisch zur Verfügung.

Kontaktadresse Müllgebührenstelle
Landratsamt Aschaffenburg, Müllgebührenstelle, Bayernstr. 18, 63739 Aschaffenburg
Telefonnummer: 06021/394-396, Faxnummer: 06021/394-944
E-Mail: abfallwirtschaft@Lra-ab.bayern.de
www.abfallwirtschaft-ab.de 


Gefahr durch Spritzen in Abfallsäcken
Leider gibt es immer wieder Unfälle, bei denen sich Mitarbeiter des Abfuhrunternehmens von Restmüll und Gelben Säcken mit Spritzen, die unsachgemäß entsorgt werden, verletzen. Wer einen Zusatzrestmüllsack zur Entsorgung nutzt muss bedenken, dass hier eine besonders hohe Verletzungsgefahr gegeben ist, wenn spitze oder scharfe Gegenstände enthalten sind. Die Mitarbeiter der Entsorgerfirma können sich trotz Handschuhen an den Spritzen verletzen und sich unter Umständen sogar mit gefährlichen Erkrankungen infizieren. Besonders verantwortungslos handelt, wer Spritzen in den Gelben Sack wirft. Denn hierbei handelt es sich nicht um eine Verpackung sondern um Restmüll! In solchen Fällen bleibt nicht nur der Gelbe Sack stehen; es muss auch mit der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens gerechnet werden. Kommen Personen zu Schaden kann außerdem eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung erstattet werden.

Spritzen müssen immer in einen nicht durchstechbaren Behälter gefüllt und möglichst über die Restmülltonne entsorgt werden!

Informationen rund um Abfall und Recycling

Die Abfallbeseitigung ist Aufgabe des Landkreises Aschaffenburg. Informationen über die Angebote des Landkreises zur Abfallbeseitigung und –verwertung finden Sie auf der Internet-Seite des Landratsamtes Aschaffenburg.

Keine Kunststoffbeutel in die Biotonne

Die Gesellschaft für Bioabfallwirtschaft in Landkreis und Stadt Aschaffenburg (GBAB) hat bei Untersuchungen der über die Biotonnen eingesammelten Bioabfälle festgestellt, dass ein nicht unerheblicher Anteil der Bioabfälle in Kunststoffbeuteln verpackt ist.

Dies führt bei der Kompostierung zu Problemen, da diese Beutel sich nicht zersetzen und der Inhalt daher nicht mit kompostiert werden kann. Diese Verpackungen müssen auch mit großem Aufwand aussortiert werden. 

Auch die im Handel erhältlichen kompostierbaren Kunststoffbeutel führen zu ähnlichen Problemen, da sie sich zum Einen oft nicht so schnell zersetzen wie es nötig wäre und zum Anderen vom Personal nicht als kompostierbar erkannt und daher wie die üblichen Kunststoffbeutel mit hohem Aufwand aussortiert werden. Sie sollen daher auch nicht verwendet werden.

Um eine optimale Kompostierung zu gewährleisten und aufwändige und teure Zusatzarbeiten des Personals an der Kompostanlage zu vermeiden, empfiehlt das Landratsamt Aschaffenburg, Bioabfälle schon vor dem Einwerfen in den Sammelbehälter bzw. in die Biotonne in Zeitungspapier einzuwickeln. Auf diese Weise wird außerdem Feuchtigkeit aufgesogen und es kann verhindert werden, dass Fliegen sich auf die Bioabfälle setzen und dort ihre Eier ablegen, woraus sich die unangenehmen Maden entwickeln.

Wer mag, kann die Bioabfälle auch in Papiertüten verpacken, die viele Bau- und Lebensmittelgroßmärkte in unterschiedlichen Größen anbieten, von kleinen Tüten für Haushaltssammelbehälter bis zu großen Papiersäcken für die Tonnen.

Damit ist man auf jeden Fall „auf der sicheren Seite“. Denn wenn bei einer Kontrolle der Biotonne festgestellt wird, dass diese Kunststoffbeutel enthält, kann die Leerung unterbleiben.
 

Verschenkbörse des Landkreises

Zu schade für den Müll?

Was für den einen nutzlos ist, ausgemustert wird und schnellstens weg soll, kann ein anderer vielleicht noch gut gebrauchen. Schade nur, dass der eine nichts vom anderen weiß. Das wird sich jetzt ändern!

Um die Interessenten unkompliziert zusammenzuführen und den Gedanken der Abfallvermeidung und Nachhaltigkeit Rechnung zu tragen, gibt es die Verschenkbörse des Landkreises Aschaffenburg.  Jeder der im Landkreis Aschaffenburg wohnt, kann hier privat aktiv werden. Und das kostenfrei!
Unter www.verschenkboerse-lk-aschaffenburg.de  können Sie Ihre Angebote und Gesuche für Dinge, die getauscht oder verschenkt werden sollen, 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr unkompliziert selbst eintragen und löschen; ansonsten werden diese nach 4 Wochen automatisch gelöscht.

Abfallvermeidung wird jetzt leicht gemacht
Die Online-Börse hat für Sie viele Vorteile: Sie schaffen schnell Platz, sparen Geld und Zeit und tun auch noch etwas Gutes für die Umwelt. Denn bei der Produktion von Gebrauchsgegenständen werden Wasser, Energie und Rohstoffe verbraucht. Werden sie achtlos weggeworfen, erhöhen sie den Müllberg. Verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen - also eine Wieder- und Weiterverwendung intakter Dinge - schont die Umwelt. Verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen ist eine der wichtigsten Aufgaben, wenn wir nachfolgenden Generationen eine intakte Erde übergeben wollen. Hierbei hilft die Online-Tausch- und Verschenkbörse des Landkreis Aschaffenburg.

Noch eine Bitte:
Die Tausch- und Verschenkbörse des Landkreis Aschaffenburg ist nicht kommerziell sondern nur für Dinge, die privat verschenkt oder getauscht werden sollen. Wenn Sie etwas verkaufen möchten, geben Sie bitte in der örtlichen Presse eine Kleinanzeige auf.



Abfallkalender

Zum Aufrufen der Abfuhrtermine für Geiselbach und Omersbach klicken Sie einfach hier.


Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir nur essenzielle Cookies.
Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung