Strom
Die Stromversorgung obliegt Bayernwerk AG
Technischer Kundenservice: 0180 2 19 20 71
Störungsnummer: 0941/28003366
Die Störungsnummer ist rund um die Uhr geschaltet.
Gas
Energieversorgung Main-Spessart GmbH
Boschweg 9
63741 Aschaffenburg
Telefon 06021/38672-40
Gasnotruf: 0800/6246773
Störungen am Wasserleitungsnetz in der Gemeinde Geiselbach und dem Ortsteil Omersbach
Bei Störungen am Wasserleitungsnetz in der Gemeinde Geiselbach und dem Ortsteil Omersbach ist der Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 06023/97100 zu erreichen.
Der Bereitschaftsdienst bezieht sich nur auf Anlagenteile bis zum Wasserzähler.
Für Störungen in der Hausinstallation ist der Zweckverband Fernwasserversorgung Spessartgruppe nicht zuständig.
Abwasser
Die Grundgebühr wird nach dem Nenndurchfluss der verwendeten Wasserzähler berechnet. Befinden sich auf einem Grundstück nicht nur vorübergehend mehrere Wasseranschlüsse, so wird die Grundgebühr nach der Summe des Nenndurchflusses der einzelnen Wasserzähler berechnet. Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, wird der Nenndurchfluss geschätzt, der nötig wäre, um die mögliche Wasserentnahme messen zu können.
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss
bis 2,5 m3/h |
35,00 €/Jahr |
bis 6 m3/h |
40,00 €/Jahr |
bis 10 m3/h |
45,00 €/Jahr |
über 10 m3/h |
50,00 €/Jahr |
Die Einleitungsgebühr beträgt 2,70 € pro Kubikmeter Abwasser.
Auf die Abwassergebühr werden pro Jahr 2 Abschlagszahlungen erhoben. Die Höhe der Abschlagszahlungen ergibt sich aus dem Gebührenbescheid. Die Menge des der Abrechnung zugrunde liegenden Abwassers ergibt sich aus der vom Zweckverband Fernwasserversorgung ermittelten Frischwassermenge.