Das kann angeliefert werden

Altfenster
Altholz
Altmetall
Altschuhe
Aluminium
Bauschutt in Kleinmengen
Blei
CD’s
Elektrogeräte
Elektronikschrott
Gebrauchte Brillen
Gebrauchte Hörgeräte
Kabelreste
Naturkork
pflanzliche Fette und Öle
Pu-Schaum-Dosen
Straßenkehrricht
Styropor
Tintenpatronen
Tonerkartuschen

Bitte beachten Sie:   
 
Altfenster: Die Scheiben sollen unbeschädigt sein, um Verletzungen beim Entladen zu vermeiden. Die Beschläge können an den Fenstern verbleiben.

Achtung: Die Abgabe von Papiersäcken aus der Baustoffindustrie am Recyclinghof ist ab sofort nicht mehr möglich.

Am neuen Geiselbacher Recyclinghof im Gewerbegebiet Birkenhainer Straße, Am Sportplatz können auch nichtholzige Garten- und Grünabfälle angeliefert werden. Die Annahme ist kostenfrei.

Holzige Gartenabfälle werden ebenfalls weiterhin am Recyclinghof entgegengenommen.

Wurzelstöcke zählen nicht zu den holzigen Gartenabfällen. Diese können am Recyclinghof nicht angenommen werden, da diese durch den Hacker nicht verarbeitet werden können. Wurzelstöcke können ausschließlich am Kompostwerk der GBAB, Obernburger Straße, Aschaffenburg angeliefert werden. Die Anlieferung ist kostenpflichtig.


Wertstoffannahme am gemeindlichen Recyclinghof

Der Landkreis Aschaffenburg bietet in Zusammenarbeit mit den Gemeinden des Landkreises, unter anderem auf den Recyclinghöfen, eine weite Palette der Annahme von verwertbaren Abfällen (Wertstoffen) an. Die Nutzung dieser Verwertungsmöglichkeiten trägt zum Erhalt wertvoller Ressourcen bei und hilft auch, die Müllgebühren niedrig zu halten, da die Verwertung meist kostengünstiger als die Entsorgung als Restmüll ist.

Dennoch fallen auch für die Verwertung der Abfallfraktionen Kosten an, die für einige Wertstoffe wie z.B. Altholz und Bauschutt mittlerweile stark gestiegen sind. Zudem sinken die Erlöse für Wertstoffe wie Altmetall und Altpapier.

Grundsätzlich dürfen Wertstoffe von allen Anwesen im Landkreis Aschaffenburg angeliefert werden, die mit mindestens einer Restmülltonne an die kommunale Hausmüllabfuhr angeschlossen sind. Dies gilt sowohl für Haushalte wie auch für Gewerbebetriebe.

Nicht an den Recyclinghöfen angenommen werden jedoch Wertstoffe, die aus der gewerblichen Tätigkeit der angeschlossenen Gewerbebetriebe entstehen, da diese nicht vergleichbar sind mit Mengen die regelmäßig in privaten Haushalten anfallen können. Die Entsorgungskosten solcher gewerblichen Mengen sind über die Müllgebühren im Landkreis nicht abgedeckt und würden sich letztendlich zu Lasten aller Gebührenzahler im Landkreis auswirken.

Ebenso können Materialien aus Sanierungen, Umbauten, Renovierungen ganzer Wohneinheiten oder Gebäude nicht über die Recyclinghöfe entsorgt werden. Auch hier stehen die Entsorgungskosten nicht im Verhältnis zu den erhobenen Müllgebühren. Zudem sind die Erfassungssysteme in den Gemeinden nicht für solche Mengen ausgelegt.

Aus diesem Grund gelten auf den Recyclinghöfen Mengengrenzen, die Anlieferungen lediglich im haushaltsüblichen Maß zulassen. Für Bauschutt beträgt z.B. die zulässige Anliefermenge 0,25 m³ je Anlieferung, jedoch maximal 1m³ je Kalenderjahr. Für andere Wertstoffe liegt die Grenze bei einer zulässigen Anliefermenge von 1m³ je Anlieferung, jedoch maximal 2m³ je Kalenderjahr. Alle Anlieferungen, die über diesen Richtwerten liegen, sind über gewerbliche Verwerter zu entsorgen oder können von privaten Haushalten gegen Gebühr am Kreisrecyclinghof entsorgt werden. Gewerbetreibende können die Entsorgungskosten an ihre Kunden weiter geben.

Die Mitarbeiter der Recyclinghöfe sind gehalten, die Herkunft und Mengen der Wertstoffe pro Anlieferung zu kontrollieren und Übermengen abzuweisen.

Da neben den Verwertungskosten auch die Transportkosten stark gestiegen sind, ist es wichtig, dass die Wertstoffe (z.B. Kartonagen) zerkleinert bzw. demontiert oder zerlegt (z.B. Möbel) angeliefert und in die Container gefüllt werden. Hierdurch kann das Containervolumen optimal ausgenutzt und Transportkosten eingespart werden.


Entsorgung von Druckgasbehältern

Druckgasbehälter sind Metallbehältnisse, die unter Druck stehende Gase bzw. Gasgemische enthalten. Hierzu zählen Gasflaschen und Druckgaspackungen. Da alle Gasbehälter unter Druck stehen, können sie bei unsachgemäßer Behandlung (Hitze, Druck von außen, usw.) explodieren. Diese Behälter enthalten auch nach anscheinend vollständiger Leerung noch Reste der Gase und müssen daher als gefährliche Abfälle eingestuft werden.

Druckgaspackungen
Spraydosen, Gaskartuschen oder Aerosoldosen, die z. B. für Haarsprays, Raumsprays, Deodorants, Backofensprays und für Produkte im Handwerkerbereich verwendet werden sind meist mit Flüssiggas gefüllt und haben einen nach innen gewölbten Boden. Der Inhalt ist gering, meist unter 400 Gramm.
Druckgaspackungen dürfen weder über die Dosencontainer, den Gelber Sack oder die Restmülltonne entsorgt werden, obwohl sie manchmal sogar einen „Grünen Punkt“ haben! Druckgaspackungen werden bei den Problemabfallsammlungen des Landkreises angenommen.

Gasflaschen
werden beispielsweise beim Camping, im medizinischen Bereich, für Wassersprudler oder zum Füllen von Ballons verwendet. Sie sind meist mit Helium (für Luftballons), Schweißgas, Sauerstoff oder Butan befüllt und haben einen nach außen gewölbten Boden. Auch wenn das „Kopf“- Ventil abgeschraubt ist, dürfen Gasflaschen nicht über die Altmetallcontainer entsorgt werden.
Gasflaschen werden weder bei den Problemabfallsammlungen des Landkreises noch an den Recyclinghöfen angenommen!
Bei ihnen handelt es sich in den meisten Fällen um Pfandflaschen, die vom Fachhandel bzw. den Herstellern zurückgenommen werden.

Für eine Vielzahl von Gasflaschen besteht eine Entsorgungsmöglichkeit in der Stadt Aschaffenburg bei der Firma Gas & More, in der Auhofstr. 4, Telefon 06021/45936-0.

Bei weiteren Fragen zur Erfassung von Druckgasbehältern hilft der Gefahrgutbeauftragte des Landkreises Aschaffenburg, Herr Dunstheimer, Tel.:06021/394-394, weiter.


Annahme von Styropor
Dämmstoffe, die mehr als 0,1 % des Flammschutzmittels HBCD enthalten, werden seit dem 30.09.2016 als gefährliche Abfälle eingestuft.

Hierunter können u.a. Dämmstoffe aus Styropor fallen.

Bei der Styroporsammlung im Recyclinghof der Gemeinde darf daher nur noch Verpackungsmaterial aus Styropor angenommen werden. Dieses Verpackungsmaterial ist nicht mit Flammschutzmitteln behandelt.

Die Annahme von Dämmstoffen aus Styropor muss dahingehend ab sofort abgelehnt werden, da nicht geprüft werden kann, ob das Material mit dem Flammschutzmittel belastet ist.

Lässt sich bei der Anlieferung nicht mehr zweifelsfrei feststellen, ob es sich um eine Verpackung oder einen Dämmstoff handelt, muss die Annahme im Zweifel abgelehnt werden.

Die Entsorgung der Dämmstoffe kann bei kleinen Mengen am Kreisrecyclinghof (gegen Gebühr) oder bei privaten Entsorgungsbetrieben erfolgen.

Bei Fragen zur Entsorgung stehen Ihnen die MitarbeiterInnen der Abfallberatung des Landkreises zur Verfügung – Tel. 06021/394-407. 


Birkenhainer Straße
(Beschilderung beachten)
63826 Geiselbach

Telefon: 06024/634541

Öffnungszeiten:

Freitags von 14.00 - 16.00 Uhr

Samstags von 8.00 - 14.00 Uhr

Mitarbeiter:

Günter Gräser
Stefan Kern
Rudi Kraus
Daniel Torno

Monika Bergmann
Peter Müller
Ulrich Pistner
Rudi Schuhmacher

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir nur essenzielle Cookies.
Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung