Annahme von Elektrogeräten

Ab dem 1. Januar 2019 treten Änderungen des Elektro-Gesetzes in Kraft, die auch Auswirkungen auf die Zuordnung der Elektrogeräte zu den unterschiedlichen Sammelgruppen und damit deren Entsorgungswege haben.

So gelten nun auch größere Gegenstände (über 50 cm Kantenlänge), die lediglich über einige elektrische Bauteile verfügen (z. B. elektrisch verstellbare Fernsehsessel) als Elektrogroßgeräte und können bei der Wertstoff- und Sperrmüllabfuhr auf Abruf angemeldet sowie an der Übergabestelle der Firma Werner in Goldbach oder am Kreisrecyclinghof angeliefert werden.

Wäschetrockner können nicht mehr als „weiße Ware“ in den gemeindlichen Recyclinghöfen angenommen werden! Sie werden aber weiterhin über die Wertstoff- und Sperrmüllabfuhr auf Abruf abgeholt und können an der Übergabestelle der Firma Werner in Goldbach oder am Kreisrecyclinghof angeliefert werden.

In den Containern für Elektrokleingeräte, die in allen gemeindlichen Recyclinghöfen stehen, werden auch Gegenstände mit Kantenlängen unter 50 cm, bei denen die Elektronik nur ein Zusatzeffekt ist, erfasst. Ein Beispiel hierfür sind Kleidung oder Schuhe mit Leucht- bzw. Blinkfunktion.

Geräte, deren Funktion auf Akku oder Batteriebetrieb ausgelegt ist (Laptop, elektrische Zahnbürste, etc.), werden in den Recyclinghöfen in speziellen roten Boxen gesammelt. Können die Batterien leicht herausgenommen werden, sind diese bei den Problemabfall-sammlungen oder Rücknahmestellen des Handels abzugeben.

Bei der Bereitstellung oder Abgabe von Elektrogeräten sollten Beschädigungen am Gerät grundsätzlich vermieden werden, da insbesondere bei zerbrochenen Bildschirmgeräten und Monitoren ein Verletzungsrisiko für die Mitarbeiter der Entsorgungs- und Verwerterfirmen besteht. Zudem ist oftmals ein hochwertiges Recycling nur sichergestellt, wenn die verschiedenen Gerätebestandteile zerstörungsfrei demontiert werden können.

Der Landkreis Aschaffenburg übernimmt für Daten, die sich auf Speichermedien in bereitgestellten bzw. abgegebenen Elektrogeräten befinden, keinerlei Gewährleistung im Hinblick auf den Datenschutz. Personenbezogene und sonstige vertrauliche Daten sind vom Nutzer vor der Bereitstellung bzw. Abgabe des Gerätes eigenverantwortlich zu löschen.

Für die sichere Vernichtung sensibler Daten vor der Abgabe eines E-Gerätes bieten etliche Firmen ihre Dienstleistungen an. Im Raum Aschaffenburg sind dies z. B. die Firmen DATA-EX und EMDE-APEV.

 

In der folgenden Tabelle sind die Gerätegruppen, die unter das ElektroG fallen, mit den zugehörigen Entsorgungswegen aufgeführt. Weitere Informationen stehen im Abfallkalender und online unter www.abfallwirtschaft-ab.de. Außerdem ist die Abfallberatung telefonisch unter 06021/ 394-407 oder per E-Mail unter abfallwirtschaft@LRA-ab.bayern.de erreichbar.

Gerätegruppe 1:
Wärmeüberträger, zu denen Trockner, Kühl- und Gefriergeräte sowie Ölradiatoren gehören.    
Entsorgung:
Wertstoff- u. Sperrmüllabfuhr auf Abruf, Anlieferung bei Übergabestelle Fa. Werner oder den Kreisrecyclinghof

Gerätegruppe 2:
Fernseher, Monitore mit Bildschirmen (ab 100 cm2)  
Entsorgung:
Wertstoff- u. Sperrmüllabfuhr auf Abruf, Anlieferung bei Übergabestelle Fa. Werner oder den Kreisrecyclinghof

Gerätegruppe 3:
Lampen (Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen), LEDs    
Entsorgung:
Problemabfallsammlung, Anlieferung an den Kreisrecyclinghof oder bei der Übergabestelle der Fa. Werner. Lampenbruch muss in geschlossenen Behältern (z. B. Schraubgläsern) abgegeben werden.

Gerätegruppe 4:
Elektrogroßgeräte:


a) „weiße Ware“ wie Waschmaschinen, Herde, Spülmaschinen, Mikrowellen
Entsorgung:
Wertstoff- u. Sperrmüllabfuhr auf Abruf, Anlieferung bei Übergabestelle Fa. Werner oder den Recyclinghöfen der Gemeinden u. des Landkreises

b) sonstige Elektrogroßgeräte (Kantenlänge größer als 50 cm) wie z. B. elektr. Fernsehsessel
Entsorgung:
Wertstoff- u. Sperrmüllabfuhr auf Abruf, Anlieferung bei Übergabestelle Fa. Werner oder den Kreisrecyclinghof

c) Nachtspeicherheizgeräte
Entsorgung:
kostenlose Annahme nur bei Übergabestelle der Fa. Werner. Die Geräte müssen im Ganzen, ohne Ausbau von einzelnen Bestandteilen, staubdicht verpackt angeliefert werden. Verladen und Transport müssen vom Abfallerzeuger selbst organisiert und bezahlt werden.

Gerätegruppe 5:
Elektrokleingeräte (Kantenlänge kleiner als 50 cm) z. B.: Mixer, Kaffeemaschinen, PCs, Tastaturen, Scanner, Kopierer, Drucker, Telefone, Handys, Faxgeräte, Radios, CD-Player, Plattenspieler, DVD Player, Videorecorder, Leuchten, elektronische und elektrische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente, sonstige kleine Gegenstände mit elektrischen/ elektronischen Bauteilen    
Entsorgung:
Anlieferung bei Übergabestelle Fa. Werner oder den Recyclinghöfen der Gemeinden u. des Landkreises. Sind Batterien/ Akkus in Elektrokleingeräte integriert können sie mit diesen abgegeben werden. Diese Geräte werden in einem gesonderten Behälter erfasst. Lassen sich die Batterien leicht heraus nehmen, sind diese bei den Problemabfallsammlungen oder Rücknahmestellen des Handels abzugeben.

Gerätegruppe 6:
Photovoltaikmodule    
Entsorgung:
Anlieferung bei Übergabestelle Fa. Werner
Teilweise ist auch die Annahme bei Fa. DensysPV5, Kleinostheim, Saaläckerstr. 2 Tel.: 06027 / 40971- 0 möglich.


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